Eine nicht ganz neutrale Rezension der „Vorgänge Nr. 253 – Einengung der öffentlichen Diskursräume“
Disclaimer/Hinweis vorab: Sperling ist Mitglied des Bundesvorstands der Humanistischen Union, die die „Vorgänge“ herausgibt. Diese Besprechung/Empfehlung ist eine persönliche Einschätzung und dient nicht der wirtschaftlichen Absatzförderung.
Die vorgänge sind eine der ältesten zivilgesellschaftlichen Fachzeitschriften Deutschlands – seit 1962 herausgegeben von u.a. der Humanistischen Union e.V., die sich der Bürgerrechts- und Gesellschaftspolitik verschrieben hat. Das Heft erscheint viermal jährlich und versammelt Juristinnen, Soziologen, Philosophinnen und Aktivisten, ohne sie auf eine Linie zu trimmen. Nr. 253 (März 2026) widmet sich der Einengung öffentlicher Diskursräume. Nicht als Stammtischklage, man dürfe ja nichts mehr sagen. Sondern als rechtliche, gesellschaftstheoretische und mediale Analyse dessen, was sich tatsächlich verändert.
Inhalt der Ausgabe 253
Grundlagen
Jörg Arnold und Wolfram Grams eröffnen mit einer gesellschaftspolitischen Bestandsaufnahme, die von der Pandemiezeit über den Ukraine-Krieg bis zum wachsenden Autoritarismus in der Trump-Ära reicht. Ihr Kernbefund: Die Angriffe auf Freiheitsrechte erfolgen paradoxerweise im Namen eben dieser Rechte. Andreas Fisahn ergänzt eine rechtshistorische Gegenthese zur verbreiteten Verfallserzählung: Der Rechtsstaat war in der fordistischen Phase repressiver als im Neoliberalismus. Der eigentliche Bruch kam mit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 – seitdem stiegen Ermittlungsverfahren wegen „Billigung von Straftaten“ von 40 auf über 2.000 pro Jahr. Der Feind ist zurück, und mit ihm Schmitts Freund-Feind-Logik.
Martin Seeliger benennt eine strukturelle Form der Diskursverengung, die oft übersehen wird: Unter Globalisierungsbedingungen sind nationale Öffentlichkeiten schlicht nicht weit genug gespannt, um alle Betroffenen politischer Entscheidungen miteinander in Austausch zu bringen. Am Beispiel des Klimawandels zeigt er: Die größten Emittenten sitzen in Ländern, deren nationale Debatten die am stärksten betroffene Bevölkerung im Globalen Süden strukturell ausblenden. Eine globale demokratische Öffentlichkeit fehlt – und auch die staatliche Instanz, die verbindliche Regeln für einen solchen Rahmen setzen könnte.
Philip Dingeldey rekonstruiert kritisch Agambens These, moderne Gesellschaften befänden sich in einem latenten dauerhaften Ausnahmezustand. Die Stärke dieser Theorie liegt in der Analyse von Entrechtungsmechanismen; ihre Schwäche in der transhistorischen Überdehnung, die graduelle Unterschiede zwischen liberalen Demokratien und totalitären Systemen einebnet. Für die Diskursfreiheit relevant bleibt der Befund: Wenn Ausnahmesituationen – Krieg, Pandemie, „Migrationskrise“ – als Dauerzustand kommuniziert werden, rechtfertigen sie schrittweise Einschränkungen des Sagbaren, ohne dass formal ein Ausnahmezustand ausgerufen wird.
Strafrecht, Corona und Berufsverbote
Katrin Gierhake legt den juristischen Kernartikel vor: Straftatbestände wie § 130 StGB (Volksverhetzung) oder die neuen §§ 188 und 126a StGB sind so unscharf formuliert, dass politisch gefärbte Auslegung strukturell angelegt ist. Ihr Paradebeispiel: Ein Twitter-Nutzer, der öffentlich getätigte Aussagen von Politikern gegen Impfunwillige dokumentierte, wurde wegen „Erstellung einer Feindesliste“ verfolgt – während die Urheber dieser Aussagen straflos blieben. Allein das Ermittlungsverfahren entfaltet seinen Abschreckungseffekt, auch ohne Verurteilung.
Eric Hilgendorf analysiert die Corona-Jahre als Katalysator. Laut Allensbach-Umfrage 2025 halten nur noch 46 Prozent der Deutschen ihre Meinungsäußerung für frei – gegenüber über 70 Prozent Anfang der 1990er Jahre. Das Besondere an der Pandemie war die Kombination: Gesellschaftlicher Druck gegen Andersdenkende und staatliche Zwangsmaßnahmen verstärkten sich gegenseitig. Die Leitmedien schalteten sich weitgehend gleich, während Kritikerinnen als „Covidioten“ oder „Querdenker“ ausgegrenzt wurden, ohne inhaltliche Auseinandersetzung.
Rolf Gössner dokumentiert die Rückkehr der Berufsverbote in neuer gesetzlicher Form: Brandenburg und Hamburg haben verdachtsunabhängige Verfassungstreue-Checks eingeführt, Bayern arbeitet mit einer Liste über 200 angeblich „extremistischer“ Organisationen. In der Praxis trifft es fast ausschließlich linke Bewerberinnen: Ein Geograph verliert eine Stelle an der TU München wegen „marxistischer Weltanschauung“, eine Lehrerin wegen Kapitalismuskritik. Gleichzeitig urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass ein Polizeibeamter, der seiner Schutzbefohlenen den Tod im KZ wünschte, nur um eine Besoldungsstufe zurückzustufen sei. Die Asymmetrie ist nicht zufällig.
Gaza und Ukraine
Peter Ullrich analysiert, was seit dem 7. Oktober 2023 aus dem deutschen Antisemitismus-Diskurs geworden ist: einen „autoritären Anti-Antisemitismus“, der nicht Jüdinnen und Juden schützt, sondern jeden Ausdruck pro-palästinensischer Perspektiven unter Generalverdacht stellt. Eine Bundesministerin ließ Namenslisten von Unterzeichnerinnen eines Solidaritätsbriefs auf Strafverfolgbarkeit prüfen. Bundestagsresolutionen wollen die fragwürdige IHRA-Arbeitsdefinition flächendeckend verankern und ein BDS-Betätigungsverbot einführen. Ullrich betont ausdrücklich: Echter Antisemitismus existiert und ist zu bekämpfen. Aber die Instrumentalisierung des Vorwurfs schleift normative Grundlagen der Bundesrepublik.
Jürgen Rose schildert aus eigenem Erleben, was es bedeutet, im akademischen Umfeld eine vom Mainstream abweichende Sicherheitspolitikposition zu vertreten: Sein Vortrag bei der Jahrestagung des Arbeitskreises Militär und Sozialwissenschaften wurde nachträglich vom Tagungsband ausgeschlossen, drei Teilnehmende verließen unter Protest den Raum. Der Titel seines Beitrags – „Vermutlich bekommen Sie ja Geld aus Moskau…“ – zitiert eine reale Unterstellung. Der Beitrag ist manchmal etwas zu ausführlich in der Selbstdarstellung, aber als Zeugnis eines institutionellen Diskursausschlusses ist er instruktiv.
Digitale Räume
Mandy Tröger plädiert für die Institutionalisierung kritischer politischer Ökonomie als Analyserahmen für Big-Tech-Konzerne. Ihr Argument: Diese Theorietradition – die einzige, die strukturelle Machtfragen stellt – wird im deutschsprachigen Kommunikationswissenschaftsbetrieb systematisch marginalisiert. Was bleibt, sind Studien über Nutzerverhalten, aber keine Analysen der Eigentumsverhältnisse und Monetarisierungslogiken, die darüber entscheiden, wessen Stimmen sichtbar werden.
Hannah Schimmele und Richard Schwenn rekonstruieren datengestützt (41.084 X-Beiträge im Zeitraum 1.–11. Juli 2025), wie die rechte Kampagne gegen Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf funktionierte: Innerhalb von zehn Tagen wurde aus einer juristischen Abwägung der Vorwurf „Abtreibung bis zum 9. Monat“ – eine Falschbehauptung, die vor der Wahl keine Zeit zur Widerlegung ließ. Zwei Drittel der 100 einflussreichsten Akteure im Diskurs gehörten zur AfD oder ihrem Vorfeld. Die Brandmauer hielt nicht, weil digitale Lautstärke mit demokratischer Mehrheit verwechselt wurde.
Katharina Mosene zeigt, wen algorithmische Diskursverengung am härtesten trifft: Schwarze Frauen wurden auf Twitter mit 84 Prozent höherer Wahrscheinlichkeit in feindseligen Tweets erwähnt als weiße Frauen. KI-Moderationssysteme stufen feministische Inhalte überproportional als „unangemessen“ ein, während rassistische Inhalte durchrutschen. Lara Franke ergänzt: 74 Prozent der 16–27-Jährigen beziehen politische Informationen primär über Social Media; Videos mit Angriffen auf politische Gegnerinnen werden 40 Prozent häufiger angesehen als neutrale Inhalte. Plattformlogik ist Diskurspolitik.
Hintergrund
Christoph Butterwegge verbindet sozialpolitischen Rückschritt mit dem Schwerpunktthema: Kürzungen, Umverteilung nach oben und wachsende Prekarität sind der Nährboden, auf dem Diskursverschiebungen nach rechts gedeihen. Wer das ignoriert, bekämpft Symptome.
Ute Finckh-Krämer zeichnet nach, warum die Friedensbewegung in Zeiten von Ukraine- und Gaza-Krieg politisch heimatlos geworden ist. Sie plädiert für eine Konfliktbearbeitungsperspektive, die Frieden als aktiven Prozess begreift, nicht als bloße Abwesenheit von Krieg.
Norman Paech fragt, wie das Völkerrecht zwischen einer Terrororganisation und einer – wenn auch gewalttätigen – Befreiungsbewegung unterscheidet. Eine Frage, die nach dem 7. Oktober 2023 hochaktuell ist und im deutschen Diskurs weitgehend tabuisiert wird.
Hartmut Aden et al. kommentieren die Berliner Polizeigesetznovelle (ASOG) und arbeiten eine Reihe grundrechtlicher Probleme heraus: Absenkung von Eingriffsschwellen, Ausweitung anlassloser Kontrollen, Erosion des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Johann-Albrecht Haupt präsentiert nüchterne Zahlen: 666 Millionen Euro zahlen die Bundesländer 2026 als nicht-zweckgebundene Staatsleistungen an die Kirchen – trotz sinkender Mitgliederzahlen und einem über hundert Jahre alten Verfassungsauftrag, diese Zahlungen endlich abzulösen.
Fazit
Wer nach der Lektüre das Gefühl hat, die Lage sei komplizierter als „man darf ja nichts mehr sagen“, hat das Heft richtig gelesen.
Diskursverengung ist kein monolithisches Phänomen. Sie kommt von rechts und von links, durch staatliche Repression und Plattformlogik, durch Strafrecht und durch Einschüchterung. Was die Autorinnen und Autoren eint: die Überzeugung, dass eine Demokratie auf plurale, fehlertolerante Diskurse angewiesen ist – und dass diese Grundlage gerade in mehrere Richtungen gleichzeitig unter Druck gerät.
Wer das ernst nimmt, muss mehr tun als klagen. Das Heft liefert dafür Argumente.

Es reicht ja schon den rechtspopulistischen pöbel Kanzler Merz wegen seiner Lügen mit Pinnochio zu vergleichen und schon ermittelt die Polizei…. Ein Meme über Habeck und zack kommt die Polizei zum Hausbesuch und zwar nicht zum Kaffee trinken….
Kritisiert man die AfD dann wird man vom Neo-Nazi Mob als Volksverräter bezeichnet und kritisiert man die Islamisten dann drehen die durch und wünschen einem den Tod. Linke Cancel Culture mit Anrufen beim Arbeitgeber ist harmloser aber auch nicht lustig.
Wird bestimmt ganz toll wenn die Konservativen die Klarnamenpflicht durchdrücken und die Chatkontrolle und man dann wegen quasi jeder Meinung die man potentiell nur irgendwie haben kann Angst haben muss Besuch zu bekommen. Mit freier Meinungsäußerung hat das dann immer weniger zu tun. Ich fürchte die meisten Menschen werden dann nur noch Schweigen, man hat ja im Alltag schon genug stress und will Familie nicht mit reinziehen. Aber die ganzen ideologischen Brüllaffen werden dann nur um so lauter brüllen weil ihnen niemand mehr anonym entgegen sprechen will. CDU Politik führt uns zu genau diesem Szenario.