Bayern hat ein Wahlsystem, das auf den ersten Blick nach Demokratie aussieht. Zwei Stimmen, offene Listen, Verhältniswahlrecht – alles sehr modern. Wer genauer hinschaut, erkennt ein Regelwerk, das mit bemerkenswerter Präzision diejenigen begünstigt, die ohnehin schon da sind. Also CSU, SPD, AfD, Grüne und FW.
Zwei Stimmen – aber beide müssen erst mal wohin
Anders als bei der Bundestagswahl zählen in Bayern beide Stimmen für die Sitzverteilung. Erststimme plus Zweitstimme ergibt die sogenannte „Gesamtstimme“, und die entscheidet, wie viele Abgeordnete eine Partei bekommt. Das klingt fair. Ist es auch, solange man überall Kandidaten aufstellt.
Wer das nicht kann, der verliert Stimmen die ihm zustehen würden. Schlicht und mechanisch: In jedem Stimmkreis ohne Direktkandidaten können Sympathisanten die Partei mit der Erststimme gar nicht wählen. Bei 91 Stimmkreisen summiert sich das schnell zu einem strukturellen Aderlass, der mit Wahlkampfstärke nichts zu tun hat – nur mit organisatorischer Flächendeckung. Parteien, die seit Jahrzehnten in jedem der 91 Stimmkreise antreten, profitieren von diesem System naturgemäß am meisten.
Keine Landesliste, keine Gnade
Bayern hat keine bayernweite Liste. Die Sitzverteilung läuft in jedem der sieben Regierungsbezirke separat. Kandidaten werden nicht auf Landesparteitagen aufgestellt, sondern auf Bezirksdelegiertenversammlungen. Unterschriften werden bezirksweise gesammelt. Alles separat, alles lokal, alles aufwändig.
Wer also in Bayern politisch relevant sein will, braucht nicht eine funktionierende Organisation – er braucht sieben. SIEBEN! Eine für Oberbayern, eine für Niederbayern, eine für die Oberpfalz, und so weiter. Wer das nicht hat, tritt entweder gar nicht an oder so lückenhaft, dass das Ergebnis den Aufwand kaum rechtfertigt.
Die 5-Prozent-Hürde ohne Fallnetz
Bundesweit gilt: Wer drei Direktmandate gewinnt, zieht trotz Scheitern an der 5-Prozent-Hürde in den Bundestag ein, das nennt sich Grundmandatsklausel. Bayern kennt das natürlich nicht. Wer unter fünf Prozent bleibt, ist draußen, also vollständig, ohne Ausnahme. Selbst wer seinen Stimmkreis direkt gewonnen hat, erhält kein Mandat, wenn die Partei landesweit die Hürde verfehlt. Das Direktmandat geht dann an den Zweitplatzierten! Das ist unfassbar undemokratisch und ein weiteres Beispiel für das, was in Bayern schief läuft.
Man könnte diese Regelung als konsequente Verhältniswahl verstehen. Man kann sie auch als effiziente Methode betrachten, unliebsame Konkurrenz aus dem Parlament herauszuhalten. Die Staatsregierung jedenfalls hatte und hat wenig Interesse daran, das zu ändern.
8.200 Unterschriften, bitte bezirksweise
Wer nicht im Landtag oder Bundestag sitzt und bei der letzten Wahl unter 1,25 Prozent geblieben ist, muss Unterstützungsunterschriften sammeln. Pro Bezirk, von Stimmberechtigten (max. 2000) dieses Bezirks, auf amtlichen Formblättern, die nur der jeweilige Wahlkreisleiter ausgibt. Wer in allen sieben Bezirken antreten will, braucht zusammen rund 8.200 gültige Unterschriften:
| Oberbay. | Schwab. | Mittelfr. | Unterfr. | Niederbay. | Oberpf. | Oberfr. | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 | 1.370 | 1.250 | 990 | 930 | 850 | 820 | ~8.210 |
Zentral sammeln geht also nicht. Münchner Unterschriften helfen im Mittelfränkischen Nürnberg nichts. Wer keine landesweite Struktur hat, scheitert also lange bevor der erste Stimmzettel gedruckt ist.
Und der bürokratische Aufwand hört damit nicht auf. Jede einzelne Unterschrift muss von der Wohngemeinde des Unterzeichners amtlich bestätigt werden – ohne Gemeindestempel ist das Formblatt ungültig. Das Formblatt kommt von der Partei (am Infostand oder per E-Mail/Post), der Bürger druckt/füllt es aus und unterschreibt es.
Dann gibt es zwei Wege:
- Entweder gibt er das Formblatt der Partei zurück, die es gesammelt zur jeweils zuständigen Gemeinde schickt und von dort bestätigt zurückbekommt
- Oder er geht direkt mit dem Formblatt zu seinem Bürgerbüro, lässt es dort abstempeln und gibt es anschließend selbst oder über die Gemeinde an die Partei weiter.
In beiden Fällen muss die Gemeinde die Gültigkeit bestätigen. Wer gehofft hatte, das ließe sich mit einem Infostand auf dem Marktplatz erledigen, wird enttäuscht: Der Marktplatz ist nur der Anfang.
Was tun?
s gibt einen pragmatischen Ausweg, den das bayerische Wahlrecht selbst bereitstellt: die organisierte Wählergruppe [1] . Keine Partei im Sinne des Bundesparteiengesetzes, kein Bundesvorstand, kein Parteitag – aber alle Rechte einer wahlantretenden politischen Vereinigung. Mehrere kleine Gruppen können sich zusammenschließen, unter gemeinsamem Namen kandidieren und ihre Ressourcen bündeln (Beispiel: Landesvereinigung Freie Wähler [2]). Wer dabei mindestens ein Prozent der Gesamtstimmen erreicht, bekommt 1,28 Euro pro Stimme zurück (Stand 2025).
Immerhin bietet das System an einer Stelle echte Fairness: Die Bezirkslisten sind offen. Wähler stimmen nicht blind für eine Partei, sondern für eine konkrete Person – und können damit die interne Reihenfolge der Kandidaten tatsächlich verschieben. Wer viele Personalstimmen sammelt, zieht nach vorne, egal wo ihn die Partei ursprünglich platziert hat. Panaschieren, also Stimmen über Parteilisten hinweg verteilen wie in der bayrischen Kommunalwahl, ist zwar nicht möglich, aber die Personenwahl innerhalb einer Liste ist real. Für neue oder lokal bekannte politische Kräfte mit prominenten Gesichtern kann das ein Hebel sein.
Weniger schön ist die Konsequenz der Überhang- und Ausgleichsmandate. Gewinnt eine Partei in einem Bezirk mehr Direktmandate als ihr nach Gesamtstimmen zustehen, behält sie diese – der Landtag wächst entsprechend, bis alle anderen Parteien durch Ausgleichsmandate wieder proportional vertreten sind. Das klingt gerecht. In der Praxis bedeutet es: Je dominanter eine Partei in den Stimmkreisen ist, desto größer wird der Landtag – und desto mehr verdünnt sich der Anteil kleinerer Kräfte an der Gesamtzahl der Sitze. Wer die Direktmandate beherrscht, beherrscht die Arithmetik. Die CSU weiß das seit 1957.
Das ist kein Almosen – das ist der einzige realistische Weg für politische Kräfte, die nicht auf Jahrzehnte gewachsener Bezirksorganisation sitzen und nicht vom Wohlwollen einer Staatsregierung profitieren, die das Wahlrecht konsequent so gestaltet, dass sie selbst davon profitiert. Das Wählergruppen aus verschiedenen Parteien und Vereinen funktionieren können zeigt sich auf kommunaler Ebene.
Wer das anders sieht, erkläre, warum ein System, das flächendeckende Organisation zur Grundvoraussetzung politischer Teilhabe macht, fair ist. Die CSU wird keine Antwort geben. Die Freien Wähler auch nicht – sie regieren ja mit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wählergruppe
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesvereinigung_Freie_Wähler_Bayern
