Ein Rechtsanspruch wird zu Tode reformiert
Am 2. Juli hat der Koalitionsausschuss von SPD, CDU und CSU ein 34-Punkte-Reformpaket vorgelegt. Unter Punkt 32, ganz am Ende, versteckt zwischen Krankschreibung und Rentenformel, findet sich die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes [1]. Offiziell heißt das „Modernisierung“. Und ja, auch dieses Mal wird von „Bürokratieabbau“ gesprochen. Aber wundert das noch jemanden? Kaum.
Seit zwanzig Jahren gilt in Deutschland ein einfacher Grundsatz: Wer wissen will, was der Staat treibt, muss sich dafür nicht rechtfertigen [2]. Genau dieser Grundsatz soll jetzt fallen.
Vier Maßnahmen, ein Ziel
Wer die Details liest, merkt schnell, dass hier nichts vergessen wurde.
Erstens soll künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden, bevor man überhaupt fragen darf [3]. Wer darüber entscheidet, ob dieses Interesse berechtigt ist? Die Behörde selbst. Man lässt also die Kontrollierten darüber urteilen, ob ihre Kontrolle stattfinden darf. Das nennt man in jedem anderen Zusammenhang Befangenheit, hier nennt man es Gesetzesreform.
Zweitens verlieren Vereine, NGOs und Medien das Antragsrecht komplett [3]. FragDenStaat, die Deutsche Umwelthilfe, Correctiv: alle raus. Wer stattdessen noch fragen darf? In Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger, nach Einzelfallprüfung [1]. Eine Staatsangehörigkeitsprüfung, neu eingeführt, mitten im angeblichen Bürokratieabbau. Wer sich das ausgedacht hat, hat entweder keinen Sinn für Ironie oder einen sehr entwickelten.
Drittens fällt der Gebührendeckel von 500 Euro [4]. Künftig zählt das Kostendeckungsprinzip, und eine einzelne Anfrage kann dann schnell mehrere tausend Euro kosten. Informationsfreiheit wird damit zu dem, was sie eigentlich nie sein sollte: eine Frage des Kontostands.
Viertens werden die Namen der zuständigen Sachbearbeiter künftig pauschal geschwärzt, auch in der Leitungsebene [2]. Man erfährt weiterhin, was entschieden wurde. Wer es entschieden hat, bleibt Verschlusssache.
Parlament? Am Arsch die Räuber!
Der eigentliche Skandal ist gar nicht nur, was beschlossen wurde, sondern wie. Ein Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium ohne jede verfassungsrechtliche Legitimation, und genau dieses Gremium hebelt gerade die Kernbestandteile eines Bundesgesetzes aus. Für so etwas gibt es ein Parlament, mit öffentlicher Debatte und öffentlicher Abstimmung. Beides wird hier umgangen. Und das, obwohl Union und SPD sich im Koalitionsvertrag 2025 ausdrücklich verpflichtet hatten, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren [1]. Schon 2025 hatten sich über 400.000 Menschen in einer Petition gegen die Abschaffung gewandt, damals mit Erfolg [2, 9]. Offenbar hat man daraus vor allem eines gelernt: den Druck beim nächsten Mal zu umgehen, statt ihm zu begegnen.
Wer hier eigentlich Regie führt
Die Federführung für dieses Reformpaket lag bei Philipp Amthor [5]. Demselben Amthor, der als Bundestagsabgeordneter einem US-Unternehmen Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschaffte und dafür, ganz zufällig, Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 Dollar kassierte, was nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestags noch nicht einmal offenlegungspflichtig war. Ans Licht kam das nur, weil jemand eine IFG-Anfrage gestellt hat. Wer sich fragt, wie man so etwas nennt, wenn ein Amtsträger von genau dem Unternehmen bezahlt wird, für das er die Tür aufhält: Es gibt dafür ein Wort, und es ist kein besonders schmeichelhaftes.
Dass ausgerechnet dieser Mann jetzt das Gesetz beerdigt, das ihn seinerzeit auffliegen ließ, ist keine Ironie des Schicksals. Man macht den Bock zum Gärtner. Und Amthor ist kein Einzelfall, sondern Symptom. Die Maskenaffäre von Jens Spahn, der Berliner Fördermittelskandal: alles Sauereien, die ohne das IFG im Dunkeln geblieben wären. Wer zwanzig Jahre lang wiederholt durch dasselbe Gesetz bloßgestellt wurde, entwickelt irgendwann keinen Reformwillen mehr dafür. Er entwickelt ein Kontrollverweigerungssyndrom , und das kuriert er jetzt auf Kosten von uns allen.
Der Sicherheitsvorwand
Natürlich beruft man sich auf „komplexe Bedrohungslagen“ und den Schutz von Mitarbeitern vor Anfeindungen. Klingt vernünftig, ist es aber nicht, wenn man weiß, wo diese Formulierung herkommt: wortgleich aus Berlin, wo das dortige Landes-IFG im März mit derselben Begründung schon zusammengestrichen wurde [3]. Und das ist keine akademische Randnotiz, sondern die eigentliche Pointe: Seit der Berliner Reform geben die dortigen Behörden so gut wie keine Informationen mehr heraus [2]. Wer wissen will, wie die bundesweite Fassung dieser „Reform“ in der Praxis aussehen wird, muss nicht spekulieren. Er muss nur nach Berlin schauen, wo das Experiment bereits gelaufen ist und das Ergebnis feststeht.
Passend dazu sollen zu den bereits 30 bestehenden Ausnahmetatbeständen, mit denen Behörden Auskünfte verweigern dürfen, weitere hinzukommen [11], nach exakt demselben Muster: Je mehr Gründe zur Ablehnung zur Verfügung stehen, desto seltener muss überhaupt noch etwas herausgegeben werden. Ein Bündnis aus 110 Organisationen hat es in einem Offenen Brief auf den Punkt gebracht: „Behörden schützen sensible Sicherheitsinformationen bereits heute. Der Sicherheitsvorwand trägt nicht.“ [4]
Selbst in der SPD rumort es. Juso-Chef Philipp Türmer erinnerte daran, dass seine Partei das IFG 2005 selbst eingeführt hat und man sich „jetzt nicht an diesem Raubbau beteiligen“ dürfe [7]. Der zuständige Berichterstatter Johannes Schätzl nannte den Beschluss „eine De-facto-Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, und das ist ein absolutes No-Go“ [8]. Wenn selbst Teile der eigenen Fraktion das eigene Vorhaben so beschreiben, ist das keine Meinung mehr, der man widersprechen könnte. Das ist ein Eingeständnis.
Was Schweden seit 1766 kann
Zum Vergleich: In Schweden ist der voraussetzungslose Zugang zu Behördeninformationen seit 1766 Verfassungsrang [9]. Keine Begründungspflicht, keine Staatsangehörigkeitsprüfung, kein Ausschluss von Organisationen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk, hat genau diesen Vergleich selbst gezogen: Deutschland solle sich „skandinavische Länder zum Vorbild nehmen“ [10]. Das ist kein neuer Gedanke. Nur ändert sich hierzulande gerade nichts in diese Richtung, sondern das genaue Gegenteil.
Was jetzt zu tun ist
Ohne Widerstand wird aus diesem Zustand Normalität. Bettina Gayk hat den Grundsatz dahinter treffend formuliert, lange bevor dieser konkrete Fall überhaupt vorlag: „Unsere Demokratie braucht mehr, nicht weniger Informationsfreiheit, wenn sie lebendig bleiben soll.“ Und deutlicher: „Eine geheimnistuerische Verwaltung ist letztlich eine Gefahr für die Demokratie.“ [10]
Es ist an der Zeit, das Vorhaben vollständig zurückzuziehen und das voraussetzungslose Zugangsrecht wiederherzustellen. Wer das anders sieht, erkläre erst einmal, warum ausgerechnet die Menschen, die dieses Gesetz nutzen dürfen, künftig weniger sein sollen als heute. Wer schweigt, macht sich mitschuldig an einer Verwaltung, die ihre eigene Unsichtbarkeit als Fortschritt verkauft und das auch noch als Geschenk an die Bürger verkaufen will. Das ist keine Reform. Das ist eine Frechheit mit Aktendeckel. Alles andere wäre Zuschauen bei der eigenen Entmündigung.
Quellen
[1] FragDenStaat / Arne Semsrott: „Beschluss des Koalitionsausschusses: SPD und Union planen Abschaffung des IFG“, fragdenstaat.de, 2.7.2026
[2] taz.de: „IFG-Reform auf Bundesebene: Der autoritäre Staatsumbau nimmt Fahrt auf“, 2.7.2026
[3] netzpolitik.org: „Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz“, 2026
[4] LobbyControl: „Breites Bündnis warnt: Koalition will Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen“, Pressemitteilung, Juli 2026
[5] netzpolitik.org: Hintergrund zur Augustus-Intelligence-Affäre und Amthors Rolle in der Arbeitsgruppe, 2026
[6] Greenpeace: „Informationsfreiheitsgesetz: Bundesregierung will IFG abschaffen“, 2.7.2026
[7] ZDF heute-Newsticker, Zitat Philipp Türmer, Juli 2026
[8] unternehmen-heute.de: „Bündnis macht gegen Pläne zur Änderung von Informationsfreiheitsgesetz mobil“, Zitat Johannes Schätzl, Juli 2026
[9] Wikipedia: „Informationsfreiheitsgesetz“, Abschnitt zur Reform 2026 und Petitionsgeschichte
[10] LDI NRW: „Landesbeauftragte fordert mehr Informationsfreiheit“, Pressemitteilung Bettina Gayk
[11] Transparency International Deutschland: „Transparency International Deutschland kritisiert scharf geplante Aushöhlung der Informationsfreiheit auf Bundesebene“, Juli 2026
