Wer sich auf das humanitäre Völkerrecht beruft, muss es auch aushalten
Der Krieg in Gaza ist, unter anderem, ein Krieg um das Recht selbst. Wer wen nach welchem Standard bewertet, welche Handlungen als Kriegsverbrechen benannt werden und welche als Kollateralschäden durchgehen; das sind keine akademischen Fragen. Die Frage ist dabei ob das humanitäre Völkerrecht noch irgendeine Substanz hat – oder ob es zum Werkzeug selektiver Empörung degeneriert ist.
Die Antwort ist unbequem. Beide Seiten verstoßen schwer gegen dieses Recht, aber auf unterschiedliche Weise, mit unterschiedlicher Zielsetzung und unterschiedlich klar dokumentierter Absicht.
Was ist eigentlich passiert?

Am 7. Oktober 2023 hat die Hamas über 1.200 Zivilisten ermordet, rund 250 Menschen als Geiseln verschleppt und systematisch sexuelle Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt. Das ist keine Interpretation: das ist dokumentierter Befund der UN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten, von Amnesty International und Human Rights Watch [1]. Wer das in Frage stellt, diskutiert nicht über Völkerrecht, sondern über Fakten, die außer Diskussion stehen.
Gleichzeitig: Die Hamas beschießt israelische Zivilbevölkerung seit Jahren mit ungelenkten Raketen und Mörsergranaten; seit dem israelischen Abzug aus Gaza 2005 sind es nach vorliegenden Schätzungen mehr als 18.000 Geschosse [2]. Das Unterscheidungsgebot, eines der Fundamentalprinzipien des humanitären Völkerrechts, interessiert die Hamas-Führung erkennbar nicht. Ihre eigene Aussage, jeder Israeli sei ein Ziel, macht das Konzept des zivilen Schutzes gegenstandslos. Das ist ein Kriegsverbrechen. Dauerhaft, systematisch, mit Vorsatz.
Diese Feststellung ist keine Relativierung dessen, was die israelische Armee anschließend getan hat. Umgekehrt gilt dasselbe.
Exkurs Deutschland: Die Hamas ist auch hier aktiv
Wer über diesen Konflikt in Deutschland schreibt, sollte eines nicht vergessen: Die Hamas operiert nicht nur im Gazastreifen. Sie operiert auch hier.
Im Dezember 2023 wurden in Berlin vier Männer festgenommen, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, hochrangige Hamas-Operateure zu sein. Laut Ermittlungen hatten sie Waffendepots in Bulgarien, Dänemark und weiteren europäischen Ländern aufgebaut und hatten Angriffe auf die israelische Botschaft in Berlin als mögliches Ziel sondiert. Das Berliner Kammergericht sprach sie schuldig [3]. Im Februar 2025 stach ein 19-jähriger syrischer Asylbewerber am Holocaust-Mahnmal in Berlin auf einen spanischen Touristen ein; sein erklärtes Ziel war es, Juden zu töten. Er wurde 2026 zu 13 Jahren Haft verurteilt [4].
Das ist nicht der Hintergrund eines fernen Krieges. Das ist Deutschland, 2025.
Die Zahl antisemitischer Vorfälle stieg 2023 laut dem Bundesverband RIAS, der unabhängigen Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus, um 83 Prozent auf 4.782 gemeldete Fälle; der höchste jemals erfasste Wert [5]. RIAS dokumentierte dabei Vorfälle aus islamistischen, antiimperialistischen und linken Spektren gleichermaßen: Von antisemitischen Äußerungen in sozialen Medien über Bedrohungen bis hin zu Angriffen auf Synagogen und Gedenkstätten. Die Amadeu Antonio Stiftung stellt fest, dass nach dem 7. Oktober eine „erneute Fusionierung des antiimperialistischen mit dem islamistischen Antizionismus“ stattfand [6].
Und damit ist das zweite unbequeme Faktum benannt. Der taz-Journalist Nicholas Potter, der seit Jahren zu Antisemitismus und Radikalisierung in linken Milieus recherchiert und 2026 das Buch „Die neue autoritäre Linke“ veröffentlicht hat, beschreibt auf Basis investigativer Recherche, wie Teile der linken Szene nach dem 7. Oktober die Hamas nicht verurteilten, sondern als „heldenhafte Widerstandsbewegung“ rahmten [7]. Der Tagesspiegel fasste es so zusammen: Diese Gruppen beschreiben Terroristen als „Befreiungskämpfer“ und stehen „teilweise unverhohlen auf der Seite des islamistischen Terrors“. Potter selbst erhielt Morddrohungen für seine Berichterstattung.
Das ist keine Pauschalverurteilung linker Palästinasolidarität. Das ist eine Zustandsbeschreibung: Wer ein Massaker an Zivilisten als Befreiungsaktion rahmt, hat den Boden des Humanismus verlassen. Punkt.
Die IDF führt keine Operationen auf deutschem Boden. Die Hamas schon.
Menschliche Schutzschilde und militärische Verhältnismäßigkeit
Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser verlieren ihren Schutzstatus unter dem humanitären Völkerrecht, wenn sie aktiv militärisch genutzt werden. Die Hamas lagert Waffen in Schulen, betreibt Kommandozentralen unter Krankenhäusern und positioniert Raketenrampen in dicht bebauten Wohngebieten. Das ist dokumentiert. Das sind Kriegsverbrechen. Menschliche Schutzschilde sind kein Kampfkonzept, das das Völkerrecht toleriert; auch nicht als Reaktion auf Übermacht.
Die entscheidende Folgefrage lautet aber: Rechtfertigt die militärische Nutzung eines Gebäudes dessen Zerstörung, wenn dabei 40 Zivilisten sterben, um einen Kommandanten zu töten? Das humanitäre Völkerrecht sagt klar: nein, nicht automatisch. Es gibt kein Blankett, das militärischen Vorteil gegen zivile Opfer aufrechnet, solange die Verluste nur irgendwie begründbar sind. Verhältnismäßigkeit ist kein Selbstbedienungsprinzip.
Die IDF greift Schulen, Wohnblöcke und Krankenhäuser an, mit Präzisionsmunition ebenso wie mit 900-Kilogramm-Bomben, in dicht besiedelten Gebieten. Sie warnt vorher mit Flugblättern. Wenn ein Flugblatt auf Arabisch vom Himmel fällt und man aufgefordert wird, innerhalb von zwei Stunden „den gesamten Norden“ zu verlassen. Wohin genau soll man dann gehen, wenn der „sichere Süden“ anschließend auch bombardiert wird?
Was Warnungen leisten können und was nicht
Eine Warnung entlastet nicht von der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Das ist keine moralische Wertung, das ist Rechtslage. Amnesty International und mehrere UN-Gremien kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass die israelischen Warnungen häufig zu pauschal, zu kurzfristig und zu unrealistisch sind, um als tatsächliche Evakuierungsgrundlage zu dienen [8]. Wenn die Warnadresse und der anschließende Beschuss dasselbe Gebiet sind, hat die Warnung ihren Zweck verfehlt.
Dieser Befund macht die IDF nicht per se zu Kriegsverbrechern. Er bedeutet, dass die Warnpraxis rechtlich nicht ausreicht, um den Vorwurf unverhältnismäßiger Angriffe zu entkräften.
Systematische Zerstörung und Aushungerung
Stadtteile komplett geplättet, Universitäten zerstört, landwirtschaftliche Flächen vernichtet, Wasser- und Stromnetz gezielt beschädigt. Der Befund der UN-Untersuchungskommission ist eindeutig: Es gibt Angriffe auf zivile Infrastruktur, die keinen erkennbaren militärischen Zweck erfüllen. Am 22. August 2025 erklärte die IPC, die maßgebliche internationale Ernährungssicherheitsbehörde mit 21 Partnerorganisationen darunter WFP, WHO und OCHA, offiziell eine Hungersnot im Gouvernement Gaza; die erste ihrer Art im Nahen Osten überhaupt [9]. Die IPC benannte als Hauptursache die vollständige Einstellung humanitärer Hilfslieferungen durch Israel in den Monaten zuvor. Wer humanitäre Hilfe blockiert, begeht nach humanitärem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen. Das ist keine politische Meinung, das ist geltende Rechtslage.
Die israelische Regierung bestreitet das. Sie spricht von militärischer Notwendigkeit, von einer Terrororganisation, die sich absichtlich in die Zivilbevölkerung einbettet, und von umfangreichen Bemühungen, Hilfslieferungen zu ermöglichen. Diese Argumente sind nicht von vornherein falsch. Aber Gegenargumentation ist keine Widerlegung von Dokumentation.
Die Völkermordfrage: warum sie sich für die beiden Seiten unterschiedlich stellt
Hier liegt der härteste rechtliche und moralische Kern des Konflikts.
Die Hamas hat eine erklärte Vernichtungsabsicht gegenüber Juden. Das steht, wenn zwar nicht direkt wörtlich, sondern „nur“ zwischen den Zeilen“ in ihrer Gründungscharta von 1988, das ist in unzähligen Reden ihrer Führung belegt, das war erkennbarer Hintergrund des 7. Oktober. Ihr fehlt die Fähigkeit zum Völkermord; die Absicht dazu ist dokumentiert.
Bei Israel liegt die Frage anders. Keine offizielle Staatspolitik der Vernichtung des Gazastreifens, kein vergleichbar dokumentierter Vernichtungswille auf Regierungsebene. Dass einzelne Minister wie Ben-Gvir oder Smotrich Äußerungen gemacht haben, die in diese Richtung weisen, ist bekannt; aber sie repräsentieren nicht die Regierungslinie und die Regierung hat das teils auch selbst distanziert.
Was UN-Kommission, Amnesty International und Human Rights Watch dennoch zu einem Völkermordverdacht bewogen hat, ist der Befund: Dass die Kombination aus systematischer Zerstörung von Lebensgrundlagen, Blockade humanitärer Hilfe und wiederholter Zwangsvertreibung in ihrer Gesamtwirkung nur mit einem darauf ausgerichteten Willen erklärbar sei. Das ist eine These, keine Rechtsfeststellung. Südafrika hat Israel im Dezember 2023 vor dem IGH wegen Völkermordes verklagt; das Gericht erließ am 26. Januar 2024 einstweilige Maßnahmen und verpflichtete Israel, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um Handlungen im Sinne der Völkermordkonvention zu verhindern [10]. Ein Endurteil steht noch aus und ist frühestens Ende dieses Jahrzehnts zu erwarten.
Wer diese Einschätzung für übertrieben hält, muss erklären, wie die beobachteten Muster sich anders interpretieren lassen. Wer sie für selbstverständlich hält, muss erklären, warum er denselben analytischen Standard bei der Hamas so selten anlegt.
Fazit: Gleichmaß oder Glaubwürdigkeit
Das humanitäre Völkerrecht ist kein Instrument zur nachträglichen Legitimation der eigenen Seite. Es gilt für alle Konfliktparteien: Für bewaffnete Gruppen wie die Hamas genauso wie für reguläre Armeen wie die IDF.
Die Hamas begeht Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus erklärtem Vernichtungswillen. Die IDF wird von unabhängigen UN-Gremien und internationalen NGOs beschuldigt, durch systematische Zerstörung ziviler Infrastruktur, unverhältnismäßige Angriffe und Blockade humanitärer Hilfe selbst schwerste Verstöße zu begehen, bis hin zur Frage, ob diese Handlungen genozidalen Charakter haben.
Wer das eine benennt und das andere herunterspielt, betreibt keine Analyse. Wer das andere benennt und das eine verschweigt, auch nicht.
Der Maßstab muss derselbe sein. Alles andere ist kein Recht, es ist Propaganda, liebe „Pro-Palästinensische Linke“.
Quellen
[1] UN-Sonderbeauftragte Pramila Patten, Bericht über sexuelle Gewalt am 7. Oktober, 4. März 2024: https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/03/un-expert-find-reasonable-grounds-believe-sexual-violence-committed-7-october | Bestätigt durch die unabhängige Zivilkommission zu den Verbrechen der Hamas (über 10.000 Fotos/Videos, 430 Interviews), taz-Bericht Mai 2026: https://taz.de/Zivilkommission-zum-7-Oktober-2023/!6175527/
[2] Human Rights Watch, „Rockets from Gaza“, 2009, mit Verweis auf IICC-Daten zur Periode 2001–2008; Gesamtschätzung über 18.000 auf Basis kumulierter Jahresstatistiken: https://www.un.org/unispal/document/auto-insert-205127/
[3] Euronews, „Suspected Hamas members face terrorism trial in Berlin over weapons caches“, 25. Februar 2025: https://www.euronews.com/2025/02/25/suspected-hamas-members-face-terrorism-trial-in-germany-over-weapons-caches
[4] Euronews, „Man stabbed at Holocaust memorial in Berlin“, 21. Februar 2025: https://www.euronews.com/my-europe/2025/02/21/berlin-man-stabbed-at-holocaust-memorial-hours-after-arrest-over-planned-attack-on-israeli | Urteil 2026: Wikipedia, „Berlin Holocaust memorial stabbing“: https://en.wikipedia.org/wiki/Berlin_Holocaust_memorial_stabbing
[5] Bundesverband RIAS, Working Paper 01/23, „Antisemitische Vorfälle nach den Massakern der Hamas am 7. Oktober“, 2024: https://report-antisemitism.de/documents/2024-05-17_Working-Paper-01-23_Antisemitische-Vorfaelle-nach-den-Massakern-der-Hamas-am-7-Oktober.pdf
[6] Amadeu Antonio Stiftung, „Lagebild Antisemitismus #13“, 2024: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/zivilgesellschaftliches-lagebild-antisemitismus-13/
[7] Nicholas Potter, „Die neue autoritäre Linke. Eine akute Bedrohung für die demokratische Gesellschaft“, dtv 2026 — Rezension Tagesspiegel (Sebastian Leber): https://www.tagesspiegel.de/internationales/themen/hamas | Perlentaucher-Übersicht: https://www.perlentaucher.de/buch/nicholas-potter/die-neue-autoritaere-linke.html
[8] Amnesty International, „Gaza: Israeli military’s use of unguided ‚dumb bombs‘ shows reckless disregard for civilian lives“, 2024: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2023/12/israel-opts-for-destruction-in-gaza-the-evidence/
[9] IPC (Integrated Food Security Phase Classification), Bericht vom 22. August 2025: https://www.ipcinfo.org/ipcinfo-website/countries-in-focus-archive/issue-134/en/ | Gemeinsame Presseerklärung OCHA, WFP, WHO, OHCHR, 22. August 2025: https://www.un.org/unispal/?p=310526
[10] IGH, einstweilige Maßnahmen im Verfahren Südafrika gegen Israel, 26. Januar 2024 — Hintergrund Amnesty International: https://www.amnesty.de/aktuell/israel-internationaler-gerichtshof-voelkermord-klage-hintergrundinformationen | LTO-Analyse: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilantrag-suedafrika-hamas-krieg
