Seit dem 31. August 2026 ist ChatGPT in der Europäischen Union eine sehr große Online-Suchmaschine. So hat es die EU-Kommission entschieden, weil der Dienst auf Anfragen antwortet und dabei das Web durchsucht, und weil er die Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU überschreitet. Bis Januar 2027 muss OpenAI die zusätzlichen Pflichten erfüllen [1]: halbjährliche Transparenzberichte, veröffentlichte Risikobewertungen, jährliche unabhängige Prüfungen, Offenlegung der Parameter des Empfehlungssystems, Datenzugang für Forschende.
Klingt nach Durchgriff. Ist aber vor allem der Beleg dafür, dass man auch mit dem falschen Werkzeug beeindruckend hantieren kann.
Ein Gesetz für Briefträger, angewendet auf einen Autor
Der DSA stammt aus dem Jahr 2022 und wurde für Dienste geschrieben, die fremde Inhalte durchleiten oder speichern. Deshalb steht darin, was zu geschehen hat, wenn eine Plattform einen Beitrag entfernt: Sie muss es begründen (Art. 17), und der Nutzer kann widersprechen (Art. 20). Bei Facebook ergibt das Sinn. Bei einem System, das den Inhalt selbst erzeugt, ergibt es nichts. Gegen welchen entfernten Beitrag soll jemand Widerspruch einlegen, wenn ChatGPT einfach eine andere Antwort schreibt?
Die Kommission hat ein Gesetz für Briefträger auf einen Autor angewendet. Das ist kein Vorwurf an die Beamten, die mit dem arbeiten, was auf dem Tisch liegt. Es ist ein Vorwurf an die Gesetzgeber, die seit vier Jahren wissen, dass generative Systeme in keine der vorhandenen Kategorien passen, und die zusehen, wie die alten Kategorien so lange gedehnt werden, bis sie irgendwie passen.
Wer sein Zeugnis selbst schreibt, bekommt immer gute Noten
Bleibt das, was die EU Transparenz nennt. Nur: Den Bericht nach Art. 42 verfasst OpenAI selbst über sich. Die Risikobewertung nach Art. 34 erstellt OpenAI über sich.. Den unabhängigen Prüfer nach Art. 37 bezahlt folgerichtig dann auch OpenAI, alles andere würde ja in Regulierung ausarten. Das ist das Modell Wirtschaftsprüfung, und wie zuverlässig das funktioniert, konnte man bei Wirecard besichtigen. Ich habe nicht recherchiert, wer die EU in dieser Sache „beraten“ hat, aber raten muss man bei dieser Konstellation wohl eher nicht.
Das einzige, theoretische Gegengewicht ist der Datenzugang für Forschende nach Art. 40. Der ist nur an eine Zulassung gebunden, dauert, und ob er gewährt wird, entscheiden Behörden. Wer ein System wirklich von außen wirklich vermessen will, braucht aber keinen Antrag, sondern eine Schnittstelle. Zehntausend standardisierte Anfragen sagen mehr über ein Modell aus als jeder Selbstbericht, und dafür muss niemand erklären können, was in den Gewichten vorgeht. Und: Es müssen Fargen sein, die das System vorher nie gesehen hat – alles andere ist so nutzlos wie ein Verbrauchs- und Abgaswerte-Prüfstand für Verbrennungsmotoren mit festgelegten Prüfzyklen.
Kurz gesagt: Wir haben ein äußerst lächerliche Berichtspflicht, wo wir ein hartes Prüfrecht bräuchten.
Wie wäre es mit Haftung?
Es gibt ein Instrument, das ohne Mitwirkung des Konzerns oder Pfuschregelungen der Behörden richtig gut wirken könnet. Haftung. Wer klagt, bekommt interne Unterlagen zu sehen, weil ein Gericht sie herausverlangt, nicht weil eine Pressestelle sie freigibt. Genau so kamen in den laufenden US-Verfahren gegen OpenAI interne Sicherheitsrichtlinien ans Licht, die in keinem Transparenzbericht der Welt gestanden hätten.
Die EU hatte dafür zwei Vorhaben. Die KI-Haftungsrichtlinie setzte die Kommission im Februar 2025 auf die Streichliste ihres Arbeitsprogramms, Begründung: keine absehbare Einigung. Förmlich zurückgezogen wurde der Vorschlag im Oktober 2025 [2]. Die Ankündigung fiel auf dieselben Tage wie der KI-Gipfel in Paris, auf dem der US-Vizepräsident die europäische Digitalregulierung abkanzelte. Ob das zusammenhängt, sagt die Kommission nicht. Ich habe da so eine Vermutung …
Geblieben ist die Produkthaftungsrichtlinie. Sie erfasst Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkt, verpflichtet Unternehmen auf Gerichtsanordnung zur Offenlegung von Beweismitteln (Art. 9) und erleichtert Geschädigten den Nachweis von Fehler und Kausalität durch Vermutungsregeln (Art. 10). Umzusetzen bis zum 9. Dezember 2026 [3].
Der deutsche Entwurf hierfür wurde am 4. März 2026 in erster Lesung beraten, am 13. April hörte der Rechtsausschuss Sachverständige an. Danach ist der amtliche Vorgang stumm: Die Übersicht des Bundestages führt am 31. August 2026 noch immer nur diese beiden Beratungsstufen [4]. Drei Monate vor Fristablauf, bei einer Richtlinie, die seit November 2024 im Amtsblatt steht.
Wundert das jemanden? Kaum. Sichtbare Symbolpolitik kostet nichts, ein Haftungsgesetz kostet Ärger mit der Industrie.
In der Anhörung verlangte die DIHK übrigens prozessuale Schutzmechanismen für Geschäftsgeheimnisse, die Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen einen vorgerichtlichen Auskunfts- und Offenlegungsanspruch, den es im Entwurf nicht gibt [4]. Wer sich das wohl durchsetzen wird?
Was helfen könnte
- Eigene Regeln für Dienste, die Inhalte selbst erzeugen, statt weiterer Dehnübungen mit dem DSA. Wer generiert, ist kein Briefträger sondern Autor.
- Ein antragsfreies, gesetzlich garantiertes Prüfrecht auf Schnittstellenebene für Forschung, Presse und Zivilgesellschaft, verbunden mit dem Verbot, es über Nutzungsbedingungen auszuhebeln.
- Das Produkthaftungsgesetz sollte vor dem 9. Dezember in Kraft treten – und zwar mit einem Offenlegungsanspruch, wie ihn die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, und ohne die zusätzlichen Geheimnisschutzhürden, die die Wirtschaftsverbände verlangen.
Regulierung, die den Beaufsichtigten bittet, über sich selbst zu berichten, ist keine Aufsicht. Sie ist eine Beschäftigungsmaßnahme für Compliance-Abteilungen. Und die einzigen, die sich so etwas leisten können, sind genau die vier Konzerne, um die es hier geht.
Bleibt die Erkenntnis, dass in Brüssel und Berlin Leute Politik machen, die seit zwanzig Jahren feierlich „die Digitalisierung“ ausrufen und bis heute nicht bemerkt haben, dass hier gerade kein Aktenschrank digitalisiert wird, sondern die Frage neu verhandelt wird, wer eigentlich spricht, wenn eine Maschine antwortet.
Quellen
- Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/26/1772 vom 31. August 2026, „Commission designates ChatGPT, Reddit, Roblox under Digital Services Act“, https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1772. Kurzfassung mit Fristangabe Januar 2027: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-designates-chatgpt-reddit-roblox-under-digital-services-act
- Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2025, COM(2025) 45, angenommen am 11. Februar 2025, Anhang IV (Rücknahmen), Begründung „no foreseeable agreement“. Förmliche Rücknahme des Vorschlags 2022/0303(COD) durch Beschluss der 2533. Kommissionssitzung vom 16. Juli 2025, veröffentlicht im Amtsblatt C/2025/5423 vom 6. Oktober 2025.
- Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte, ABl. L, 2024/2853 vom 18. November 2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj. Art. 9 (Offenlegung von Beweismitteln), Art. 10 (Beweislast), Art. 22 Abs. 1 (Umsetzungsfrist 9. Dezember 2026).
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, BT-Drs. 21/4297 vom 25. Februar 2026, https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104297.pdf. Erste Lesung am 4. März 2026, Plenarprotokoll 21/61, S. 7383. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, 31. Sitzung vom 13. April 2026, Wortprotokoll und Stellungnahmen unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw16-pa-recht-produkthaftung-1164692; Stellungnahmen 21(6)74a (Kulaga, DIHK) und 21(6)74b (Methmann, vzbv). Die amtliche Vorgangsübersicht führt beim Abruf am 31. August 2026 keine weiteren Beratungsstufen; eine Beschlussempfehlung des Ausschusses ist nicht veröffentlicht.
