Wenn man keine handfesten Beweise oder nicht genug für eine medienwirksame Festnahme hat, dann konstruiert man eben welche.
Was wie die abenteuerliche Handlung in einem Agentenfilm klingt, scheint laut der Behauptung des Anwalts des am 5. November festgenommenen mutmaßlichen Attentäters, der mit der „Sauerland-Gruppe“ sympathisiert, Realität zu sein.
Aussagen des Inhaftierten bzw. seines Anwaltes ist zu entnehmen, dass besagter Mann aus Kamerun von einem V-Mann der Polizei angestiftet wurde, seine Bombendrohungen bei Youtube zu veröffentlichen und in diesen zu fordern, dass der inhaftierte islamistische Terrorist Daniel S. Freigelassen wird.
Der Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsart, bzw. das Vorgehen der Polizei um ihre seit Monaten getätigte Observierung zu einem Erfolg zu bringen.
Auf einem der Drohvideos soll neben dem 18-jährigen Kameruner noch eine weitere Person zu hören sein, die eine der Botschaften verliest. Wenn es sich dabei, wie der Anwalt der Inhaftierten behauptet, um den eingeschleusten V-Mann handelt, würde sich dieser ebenso strafbar machen wie der inhaftierte Kameruner selbst, denn Informanten dürfen keine Straftaten begehen oder dazu anstiften. Selbst der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft schließt eine zweite Person nicht aus.
Der Generalstaatsanwalt und das Landeskriminalamt kommentieren die Beschuldigungen nicht, wohl gibt der Staatsanwalt zu, dass – Zitat: „bei der Verfolgung von Straftaten mit extremistischem, radikal-islamistischem und militantem Hintergrund ist es durchaus üblich, V-Männer einzusetzen“.
„Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sei der Einsatz von V-Männern laut geltender Rechtssprechung ein anerkanntes und zulässiges Mittel zur Strafverfolgung“, so der Generalstaatsanwalt weiter.
Ob es sich hier also um eine äußerst geschickte Verteidigungstaktik des Anwalts des Inhaftierten handelt, oder ob hier seitens der polizeilichen Ermittlungen und den dazu eingesetzten Mitteln weit übers Ziel hinausgeschossen wurde, sollen weitere Ermittlungen der Generalstaatsanwalt ergeben.
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