Die Volkszählung 2011 wirft ihre Schatten voraus. Ähnlich wie beim e-Perso und anderen Erfindungen muss auch hier wider besseren Wissens kräftig die Werbetrommel gerührt werden, weil der Bürger ja sonst auf den Gedanken käme, einfach mal selbst zu überlegen und nachzufragen. Dann würden ebendiese Bürger wahrscheinlich einen Staat fordern, der die informationelle Selbstbestimmung aller Bürger achtet – und nicht solche “Datenkraken” erfindet wie die Volkszählung 2011.
In der Presse war dann auch neuerdings zu lesen, wie toll denn die Volkszählung 2011 laufen wird und wie sicher diese Daten sind. Das ist aber blanker Unsinn. So ruft schon die NPD ihre Schergen auf, sich als Volkszähler zu bewerben, um „zahlreiche Rückschlüsse auf mentale Befindlichkeiten, soziale Probleme und politische Stimmungen im Lande ziehen und damit den Grundstein für eine nationaldemokratische „Marktforschung“ zur idealen Wähleransprache legen“ zu können.
So liegen z. B. die aufgenommenen Daten ohne jede Sicherung beim jeweiligen Volkszähler zu Hause, bis dieser die Erfassungsbögen bei der zuständigen Behörde abgibt. Das Vertrauen in die Beauftragten ist aus Sicht der Piratenpartei unangebracht. Datenschutz geht aus unserer Sicht anders. So bleibt momentan nur, der Zensusbehörde bei der Auswahl ihrer Angestellten ein gutes Händchen zu wünschen.
Grundsätzlich gilt, dass jegliches staatliche Handeln maximale Datensparsamkeit als Grundsatz haben muss. Es darf keine Aufhebung der Zweckbindung von Verwaltungsdaten geben. Eine Auskunftspflicht für intime Daten, die zudem auch noch strafbewehrt ist, erinnert eher an eine Diktatur als an einen freiheitlichen Staat.
Die Piratenpartei fordert daher eine Änderung des Bremischen Zensusgesetzes 2011: Auf keinen Fall darf es eine Zusammenfassung unterschiedlicher Lebensbereiche unter einer eindeutigen Personenkennziffer geben. Solch eine Ordnungsnummer ist gefährlich für die Demokratie und wurde durch das BVerfG bereits im Volkszählungsurteil ausgeschlossen.
Die Piratenpartei rät vor Allem den befragten Personen davon ab, den Volkszählern direkt Auskunft zu geben oder diese gar in die eigene Wohnung zu lassen. Stattdessen sollten sie sich den Erfassungsbogen aushändigen zu lassen und diesen persönlich bei der Zensusbehörde abzugeben, um so ein größeres Maß an Datensicherheit zu erreichen und zumindest ein offenkundiges Datenschutzproblem auszuschließen.
Autor: Mario Tants