
Am morgigen Dienstag, den 18. Februar 2014, verhandelt das Landgericht Berlin die Klage von Bruno Gerd Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann. Darin zweifeln die beiden Musiker die Rechtmäßigkeit der anteiligen Auszahlung von Urheberrechtserlösen der Künstler an Musikverlage an.
Kramm einen Tag vor der Verhandlung: „Musikverlage drucken seit langem keine Noten mehr. Was ursprünglich mal als Investitionsschutz für Verleger gedacht war, ist heute nur noch ein Relikt aus alten Zeiten. Leider geht diese völlig veraltete Regelung auf Kosten der Urheber. Sie verlieren nämlich dadurch wesentliche Erlöse, die ihnen zustehen. Wir wollen die Verlegerbeteiligung an Lizenzen, die nur Urhebern zustehen, abschaffen“
Die Chancen auf Erfolg sind dabei alles andere andere als schlecht: Bereits 2012 hatte eine ähnlich gelagerte Klage eines Urhebers gegen die VG Wort vor Gericht Erfolg gehabt.
Ort: Oberlandesgericht Berlin, Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin