Am 9. und 10. März hat die SMVcon in Rostock stattgefunden.
Folgendes Ergebnis wurde von den anwesenden Piraten erarbeitet:
Der Bedarf für ein verbindliches Entscheidungsinstrument außerhalb und neben Bundesparteitagen wird festgestellt. Der Bundesparteitag soll daher neben den physischen Mitgliederversammlungen online als Ständige Mitgliederversammlung (SMV) tagen, an der alle Mitglieder das Recht zur Teilnahme haben.
Die SMV soll nach den Prinzipien der Liquid Democracy tagen, die in der Geschäftsordnung der SMV niedergeschrieben werden. Die Ständige Mitgliederversammlung soll verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere und über das Parteiprogramm beschließen können. Darüber hinaus soll sie Empfehlungen an die Gremien und Mitglieder von Parlamentsfraktionen der Partei geben können.
Dabei wird die erste Ausgestaltung der Geschäftsordnung und der Prinzipien von Liquid Democracy vom Bundesparteitag getroffen und danach von der SMV selbst verwaltet.
Darüber hinaus wurde hierzu folgender Satzungsänderungsantrag erarbeitet:
§ 9b Der Bundesparteitag
(10) Der Bundesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der Ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.
(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen, insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben.
(12) Der Bundesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.