Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises ELENA wurde am 28.03.2009 mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und ist seit dem 01.04.2009 in Kraft. Die Einkommensnachweise werden nicht nur wie bisher den Angestellten ausgehändigt, sondern ebenfalls noch in Form eines multifunktionellen Datensatzes an eine zentrale Speicherstelle gesendet und dort für 5 Jahren gespeichert. Behörden können dann die Daten online abfragen. Weitere Infos hier.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen ELENA nun abgelehnt. „Es ist völlig unverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht das offensichtliche Risiko eines Datenmissbrauchs aufgrund der seit dem 1. Januar 2010 bereits laufenden Vorratsdatenspeicherung von hochsensiblen Arbeitnehmerdaten als zu gering ansieht“, um das ELENA-Verfahren vorläufig zu stoppen“, kritisierte Rechtsanwalt Tobias Helmke. Das Gericht gibt zwar zu, dass es Bedenken gibt, aber einen sofortigen Stopp hält man dennoch nicht für nötig. Dies bedeutet aber noch keine komplette Niederlage für die ELENA-Gegner, da das Hauptverfahren immer noch aussteht. Hoffentlich werden sie erfolgreich sein!