Das von Datenschützern und Bürgerrechtlern massiv kritisierte Handelsabkommen ACTA – Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement – soll Ende November den „letzten rechtlichen Schliff auf einer technischen Ebene“ in Sydney bekommen. Dort soll nur noch an Formfehlern gearbeitet werden, jedoch sind inhaltliche Punkte nicht betroffen. Internet Service Provider warnten, dass ACTA über geltendes Recht hinausgehe.
Derweil steht in den Vereinigten Staaten von Amerika das erste Gesetz zur Verabschiedung, welches die weitreichenden Auswirkungen des Anti-Produktfälschungs-Handelsabkommens aufzeigt. COICA, Combating Online Infringement and Counterfeits Act, soll laut dem vorliegenden Entwurf DNS-Sperren von Webseiten zulassen, welche sich nach Ansicht der Rechteverwerter (Musikindustrie, …) „gesetzwidrigen Aktivitäten widmen“. So können auch Webseiten betroffen sein, die sich mit dem Thema File-Sharing offen auseinander setzen. Unter anderem wird befürchtet, dass auch kritische Blogs und alternative Nachrichtenseiten gesperrt werden könnten, die unvoreingenommen über File-Sharing und den Umgang damit berichten.
Technisch gleicht das Gesetzesvorhaben dem Zugangserschwerungsgesetz und lässt somit den Wirkungsgrad offen. Sicher ist hingegen, dass bei einem Staatsanwalt lediglich eine Petition des Rechteverwerters nötig ist, um eine solche Sperre in Gang zu bringen. Als Rechtsmittel sollen laut dem COIC-Act betroffene Webseitenbetreiber eine Beschwerdemöglichkeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erhalten.