Die gegen die Piratenpartei der Niederlande erwirkte einstweilige Verfügung ist rechtskräftig. Damit ist die Piratenpartei der Niederlande weiterhin verpflichtet, ihren Proxy zu „The Pirate Bay“ zu zensieren.
Das Rechtsstreit geht zurück auf ein Urteil vom 11. Januar 2012, welches die Internet Service Provider (ISP’s) XS4ALL und Ziggo
zur Zensur des Internetverkehrs ihrer Kunden verpflichtete. Am 10. Mai 2012 wurde dann ein weiteres Urteil gefällt, demzufolge auch andere ISP’s den Internetverkehr ihrer Kunden zensieren müssen – trotz des zu diesem Zeitpunkt zwei Tage alten Gesetzes zur Netzneutralität.
Für das Verfahren der Piratenpartei der Niederlande gegen die niederländische Anti-Musikpiraterie Organisation BREIN bedeutet das zunächst, dass die einstweilige Verfügung gegen die Piratenpartei der Niederlande rechtens ist. Die von der Piratenpartei der Niederlande bei Gericht vorgebrachten Einwände wurden als unbegründet abgelehnt, was auch bedeutet, dass die Gegenseite in diesem Fall vor Gericht nicht gehört wurde.
Dies hat für die Piratenpartei der Niederlande zur Folge, dass sie den unter „tpb.piratenpartij.nl“ betriebenen Proxy für „The Pirate Bay“ zensieren muss. Auch darf sie keine Texte veröffentlichen, die erklären, wie diese Blockade eventuell umgangen werden könnte. Weiterhin sind auch Links zu Seiten untersagt, die ihrerseits einen Proxy zu „The Pirate Bay“ anbieten. Das gilt für alle Subdomains von „piratenpartij.nl“. Zuletzt ist der Piratenpartei der Niederlande auch das Veröffentlichen von Links zu anderen Seiten untersagt, die ihrerseits dazu anleiten, die Sperre zu umgehen.
Die Piratenpartei der Niederlande wird diesem Urteil nachkommen, wenn auch unter Protest. Das Urteil selbst wird zur Zeit noch überprüft, um die nächsten Schritte festlegen zu können.