5. Juli 2024

Vetternwirtschaft – in Bayern anscheinend auch in der Politik üblich

Familienmitglieder 1. Grades auf Staatskosten zu beschäftigen ist in Bayern seit 2000 verboten. Trotz allem waren bis vor kurzem 79 Abgeordnete so dreist, eine Altfallregelung auszunutzen. Diese besagte, dass bei bereits unter Vertrag stehenden Ehepartnern und Kindern keine Kündigungen erfolgen müssen.