
Übersetzung des englischen Originals durch Sperling
Vom 21. bis 25. August 2023 nahmen die PPI-Vertreter im UN-Hauptquartier in New York, Dr. Ohad Shem Tov und Dr. Keith Goldstein, als Delegierte an der „sechsten Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses zur Ausarbeitung eines umfassenden internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke teil„:
An dem Ausschuss nahmen in erster Linie nationale Delegationen sowie mehrere große NGOs teil, die in diesem Bereich tätig sind. Interpol schien die größte Delegation zu stellen. Wir teilen Ihnen einige der Erkenntnisse aus der Erklärung mit und unsere Reaktionen darauf.
Wir Piraten sind besorgt über den weiten Geltungsbereich des Übereinkommens, der die Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet verletzen könnte. Die Konvention könnte als Rechtfertigung für invasive Überwachung dienen. Die Einbeziehung des privaten Sektors gibt Anlass zur Sorge, dass die Konvention zu weit geht.
Andererseits begrüßen wir die Anerkennung des Schutzes personenbezogener Daten und den Verweis auf die Achtung der digitalen Rechte als Menschenrechte. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Bekämpfung der Cyberkriminalität und dem Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen herzustellen.
Piraten sollten auch über die strafenden Ziele des Ausschusses besorgt sein. Anstatt nach Wegen zu suchen, um Cyberkriminalität durch Regierungen und große Unternehmen zu verhindern, schien der Ausschuss unerbittlich darauf abzuzielen, Einzelpersonen zu bestrafen, die vage und in einer Grauzone liegende Fälle von Cyberkriminalität begehen. Sie suchten auch beharrlich nach Möglichkeiten, wie Nationen die Grenze zum Eingriff in die Rechte des Einzelnen überschreiten können. Dazu gehören der Zugang zu Computersystemen, die invasive Überwachung, das Abfangen von Daten, der Eingriff in Computerdaten und -systeme sowie das Eindringen in persönliche Geräte.
Der breite Geltungsbereich der Konvention wird die freie Meinungsäußerung im Internet beeinträchtigen, da sie von den Staaten als Rechtfertigung für invasive Überwachungsmaßnahmen genutzt werden wird. Zwar ist die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität von entscheidender Bedeutung, doch ist es ebenso wichtig, die individuellen Freiheiten im Internet zu schützen. Das Übereinkommen ermöglicht die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen, einschließlich der gemeinsamen Nutzung elektronischer Beweismittel, was Bedenken hinsichtlich möglicher Verletzungen der Privatsphäre aufwirft. Wenn vermeintlich kriminelle Inhalte unzugänglich gemacht werden, deutet dies auf Zensur und die Einschränkung des Zugangs zu Informationen hin und verletzt das Recht des Einzelnen auf freie Meinungsäußerung im Internet.
Während wir Piraten einige Probleme mit dem breiten Anwendungsbereich der Konvention haben, gibt es andere Aspekte, die wir unterstützen können, wie z. B. den Schutz von Kindern und den nicht-einvernehmlichen Austausch von Bildern. Der Schutz von Zeugen und Sachverständigen ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt für die Gewährleistung der Zusammenarbeit. Ebenso wichtig ist es, dass die Welt in Fragen des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, der Sklaverei, des Menschenschmuggels und anderer rechtswidriger Handlungen zusammenarbeiten kann. Unsere Bedenken beziehen sich vor allem auf den potenziellen Missbrauch des Übereinkommens für politische und zensorische Zwecke.
Die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit wird von Anfang an betont, was eine Ironie ist, wenn man bedenkt, dass die meiste Zeit der Konferenz mit der Erörterung von Meinungsverschiedenheiten über kleine Details verbracht wurde, bei denen jedes Land eine politisch abgewogene Meinung vertrat. Das Thema der russischen Aggression gegen die Ukraine wurde von zahlreichen Rednern hervorgehoben, und es gab eindeutig voneinander unabhängige Abstimmungstrends, die auf dieser Spaltung beruhten.
Die internationale Zusammenarbeit ist bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität von entscheidender Bedeutung, und wir sind froh, dass das UNODC uns die Möglichkeit gegeben hat, an diesem Forum teilzunehmen. Allein durch unsere Teilnahme an diesen Versammlungen können wir zeigen, dass es uns ein Anliegen ist, die Befugnisse der Regierungen, in unsere Privatsphäre einzudringen, einzuschränken und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Internet kein Schauplatz für ruchlose Aktivitäten ist. Wir hoffen, dass die UNO den Nationen helfen kann, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Privatsphäre zu finden. Diese Bedenken spiegeln das Engagement von PPI für die Verteidigung digitaler Rechte im Zusammenhang mit den sich entwickelnden Herausforderungen der Cybersicherheit wider.
Redaktionsmitglied Sperling
Redakteur seit 2011, Kernteam der Redaktion seit 2013. De facto "Leitung" ab 2016, irgendwann auch offiziell Chefredakteur - bis 2023. Schreibt und Podcastet nur wenn ihm die Laune danach steht, zahlt aktuell die Infrastruktur der Flaschenpost, muss aber zum Glück nicht haften 🙂