In Berlin ist es der Polizei ab sofort untersagt worden friedliche Demonstrationen einfach zu Filmen. Durch diese Entscheidung wird die gängige Praxis der Ordnungshüter durch das Verwaltungsgericht Berlin beendet. Möglicherweise hat dies auch eine Auswirkung auf andere Bundesländer. Das Bundesversammlungsgesetz gilt nur in den Bundesländern die kein eigenes Versammlungsgesetz haben. In Berlin war dies der Fall, und trotzdem wurde immer auch ohne Verdacht auf Straftaten gefilmt. Dabei heißt es im Bundesversammlungsgesetz ganz deutlich, dass das Filmen von Demonstrationsteilnehmern nur dann erlaubt ist, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“. Der Innensenator Berlins Ehrhart Körting sagte laut einer Sprecherin: „Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht. Bei allen Großveranstaltungen ist die Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig. Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert“ Quelle: Berliner Morgenpost
Die Humanistische Union sieht das Urteil sehr positiv: „Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung gefällt, die über den aktuell verhandelten Fall hinausgeht“, stellt Roggan fest.