Jeder Gegner von Netzsperren kann nun eine Verfassungsbeschwerde des FoeBuD gegen das Zugangserschwerungsgesetz und die Netzsperren mitzeichnen. Mehr Kosten als die Briefmarke entstehen nicht. Schnell unterzeichnen und möglichst viele andere Bürger davon überzeugen es einem gleichzutun.
Am 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.
Die Kritikpunkte:
- Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
- Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.