Eine Richterin des Amtsgerichts Elmshorn verurteilte Anfang Juni einen Polizisten nach einem Pfefferspray-Einsatz zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung in einem minderschweren Fall. Der Innenminister Schleswig-Holsteins, Klaus Schlie (CDU), äußerte diese Woche in einem Brief an die Richterin seinen Unmut über das Urteil, ohne die noch nicht vorliegende Urteilsbegründung abzuwarten. In den Verteiler des Briefs setzte er zusätzlich die “Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter” der Landespolizei.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein missbilligt ein solches Vorgehen. “Die hier vom Innenminister gelebten Praktiken widersprechen jeglicher Etikette. Eine solche Aktion lässt den Verdacht zu, der Minister glaube nicht an die Integrität der Richterin und versuche als Wachhund der Landespolizei Zähne zu zeigen, um so Druck auf die Richterin auszuüben”, sagte Torge Schmidt, der Stellvertretende Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landesverbandes der Piraten. “Der uneingeschränkten Unabhängigkeit von Exekutive und Judikative sollte sich gerade ein Innenminister bewusst sein”.
Die Verhältnismäßigkeit eines solchen Urteils ohne vorliegende Urteilsbegründung anzuzweifeln, erscheint an dieser Stelle nicht nur voreilig, sondern auch mehr als fragwürdig. Zudem beinhaltet das Schreiben eine “Einladung”, sich den Polizeidienst einmal genauer anzuschauen, um in Zukunft die Notwendigkeit der Mittel in einem Einsatz besser nachvollziehen zu können. Es entsteht so die Vermutung, der Innenminister stelle in diesem Punkt die Urteilsfähigkeit der Amtsrichterin in Frage.
Durch die Verteilung des Schreibens an die Landespolizei in Kombination mit der Nennung ihres vollständigen Namens und des herabsetzenden “Erfahrungsangebots”, verstärkt sich der Eindruck, dass es sich um einen Einschüchterungsversuch handelt. Die damit verbundene Bloßstellung zeugt von keinerlei Respekt gegenüber der Richterin als Person und ihrem Amt.
Natürlich hat auch der Innenminister das Recht, Urteile kritisch zu betrachten. Er sollte mit einer direkten Kritik allerdings abwarten, bis ein Urteil inhaltlich vollständig bekannt ist. Es scheint jedoch so, dass Herr Schlie die Urteilsbegründung zwecks besseren Verständnisses des Urteils gar nicht erst abwarten wollte, sondern mit seiner überzogenen Reaktion präventiv zum “Schutz” der Landespolizei tätig wurde, ohne die Regeln unserer Demokratie und die Integrität einer Richterin zu achten.
Quellen:
SHZ – Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag