Ende Juni hatten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des EU-Rates und der EU-Kommission auf einen Kompromiss zur Richtlinie zur besseren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern geeinigt. Diesem Kompromiss hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments am 12. Juli 2011 mit 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für diesen Kompromiss, der nun nur noch im September 2011 vom gesamten Parlament beschlossen werden muss, um danach formell vom Ministerrat angenommen zu werden.
Sobald diese Richtlinie gilt, wird sie eine ältere aus dem Jahre 2004 ersetzen. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in ihre nationalen Gesetze aufzunehmen.
Diese Richtlinie verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten, die im Zugriff des jeweiligen Staates liegen, so schnell wie möglich zu löschen. Weiterhin sind die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, mit anderen Ländern zusammenarbeiten, damit kinderpornografische Inhalte außerhalb der EU möglichst schnell gelöscht werden.
Sollte es in einem Land nicht möglich sein, eine Webseite mit solchen Inhalten zu löschen, weil das Land nicht kooperieren will, oder eine Löschung einfach zu lange dauern würde, erlaubt die Richtlinie, dass EU-Mitgliedsstaaten in ihren Ländern den Zugriff auf diese Seiten blockieren.
Die Möglichkeit zur Blockierung von Webseiten soll laut der Richtlinie gerichtlich überprüfbar, in einem transparenten Verfahren, mit ausreichenden Schutzbestimmungen ausgeübt werden und die Nutzer müssen über diese Einschränkung informiert werden, um die Möglichkeit zu haben dagegen gerichtlich vorzugehen.
Weiterhin ist laut der Richtline das Kontaktieren von Kindern mit sexuellen Absichten, sowie das Verleiten von Kindern, sich vor Webcams sexuell darzustellen, ein Verbrechen das unter Strafe steht.
Die Richtlinie sieht auch härtere Strafen für Kindesmissbrauch und den Konsum von Kinderpornografie vor, sowie die Strafverfolgung von Sex-Touristen, die mit Kindesmissbrauch zu tun haben. So ermächtigt die Richtlinie die EU-Mitgliedsstaaten Reisen zu verbieten, die nur zum Zwecke des Sex-Tourismus bzw. des Kindesmissbrauchs stattfinden.
Zusätzlich wurde eine Regelung aufgenommen, die Opfern eine Unterstützung, Schutz und eine Förderung sicherstellen sollen, damit diese möglichst wenig unter der Teilnahme an polizeilichen Ermittlungen leiden.
Foto: CC BY-NC-SA 2.0 von M i x y