Das Europäische Parlament hat am 13. September 2011 das Mandat für die EU-Grenzschutzagentur Frontex ausgeweitet. Frontex wird nach Inkrafttreten dieser Ausweitung weitergehende Rechte und Pflichten haben.
So kann die Agentur nun selbstständig mit den Herkunftsstaaten von Flüchtlingen über deren Abschiebung verhandeln. Dafür soll ein Verhaltenskodex entwickelt werden, damit die Menschen- bzw. Grundrechte bei diesen Verhandlungen geachtet werden und Flüchtlinge nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem deren Freiheit oder deren Leben bedroht sein könnten.
Weiterhin soll dieser Verhaltenskodex zur Wahrung der Grundrechte auch bei den Einsätzen von Frontex gelten, sodass die Grundrechte auch dort gewahrt werden. Allerdings hat das Europäische Parlament Bestimmungen eingebracht, die sicherstellen sollen, dass die Grundrechte bei allen Frontex-Einsätzen gewahrt bleiben.
Zudem wurde beschlossen, dass ein Grundrechtsbeauftragter eingesetzt wird und dass den leitenden Organen von Frontex ein Konsulationsforum für Grundrechtsfragen zur Seite stehen soll. Diesem Konsulationsforum sollen unter anderem die Europäische Unterstützungsagentur für Asylangelegenheiten, die Grundrechte-Agentur und der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge angehören.
Gleichzeitig soll die Agentur durch den künftig selbstständigen Ausrüstungserwerb bzw. Leasing effizienter werden. Sie ist damit nicht mehr von den Zuweisungen der Mitgliedsstaaten abhängig. Jedoch verpflichten sich die Mitgliedsstaaten in einem jährlich vereinbartem Umfang Personal und Ausrüstung bereit zu stellen. Auch sollen die Europäischen Grenzkontrollteams durch die Zusammenführung der bisherigen Unterstützungsteams und den Soforteinsatzteams effektiver arbeiten, sodass diese von der Öffentlichkeit besser bemerkt werden.