Der Europäische Gerichtshof hat am 24. November 2011 entschieden, dass allgemeine Internetsperren in Belgien nicht zulässig sind. Dieses richtungsweisende Urteil wurde auf Klage des InternetServiceProviders Scarlet Extended gefällt.
Scarlet Extended ist vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, weil sie auf Druck der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam den kompletten Datenverkehr ihrer Kunden überwachen und den Zugriff auf P2P-Plattformen sperren sollte. Dies ist kein Einzelfall in Belgien, die beiden größten InternetServiceProvider Belgiens, Belgacom und Telenet, verloren vor einem Berufungsgericht in Antwerpen gegen die belgische Rechteinhaber-Organisation Belgian Anti-Piracy Federation und sind dazu gezwungen mit DNS-Sperren die Website The Pirate Bay zu sperren.
Das Urteil ist insofern richtungsweisend, da es in der Begründung heißt, dass eine zeitlich unbegrenzte allgemeine Überwachung nicht mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar ist. Dies schließt auch Internetsperren, wie die in Belgien ein, ebenso wie die in der Vergangenheit geforderten Internetsperren für kinderpornografische Inhalte.