In einem richtungsweisenden Urteil gegen die belgische Musik-Verwertungsgesellschaft Sabam hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die vorsorgliche Durchsuchung von Userdaten auf Urheberrechtsverletzungen nicht rechtens ist.
Der Europäische Gerichtshof sieht in einer zeitlich unbegrenzten Filterung der Userdaten einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Dabei wird sich auf die EU-Richtlinie zum elektronischen Datenverkehr aus dem Jahr 2000 berufen. Nach dieser EU-Richtlinie ist es ausdrücklich verboten, allgemeine Filter für rechtswidrige Inhalte von Dienstanbietern zu fordern. Weiter wird damit argumentiert, dass eine Filterung ein Eingriff in den Datenschutz und die Informationsfreiheit der User ist.
Dies ist bereits das zweite Urteil gegen Sabam in wenigen Monaten. Bereits im November 2011 hatte der Europäische Gerichtshof im Fall Sabam gegen Scarlet entschieden, dass allgemeine Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzungen nicht zulässig seien.