Auf eine Anfrage der Fraktion “Die Linke” soll sich die Bundesregierung jetzt zu den Ermittlungen gegen Jugendliche, die im Juni an einer virtuellen Protestaktion gegen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA teilgenommen hatten, äußern.
So soll durch die Anfrage transparent gemacht werden, “welche Bundes- und Landesbehörden seit wann an den Ermittlungen beteiligt sind, gegen wie viele Verdächtige ihrer Kenntnis nach Ermittlungsverfahren geführt werden und welche Technik bei den Razzien konkret beschlagnahmt wurde”.
Die Anfrage wird dadurch gerechtfertigt, weil es sich nach Meinung der Fragesteller bei der Aktion nicht um “Computersabotage” gehandelt habe, sondern um “eine Protestaktion, die die Kriterien einer Onlinedemonstration erfüllt”.
Weiter heißt es in der heutigen Mitteilung zur Anfrage: “Es müsse daher geprüft werden, ob eine virtuelle Versammlung nach dem Versammlungsrecht nicht auch schutzwürdig ist.”