Lob für die neue Haushaltsabgabe, die Anfang 2013 die GEZ-Gebühr ablöste, kommt meist nur von denen, die letztlich die neue Zwangsabgabe einstreichen. Kritik kommt dagegen von allen Seiten. Nicht zuletzt von den 600.000 Haushalten, die eigentlich keinen Fernseher nutzen. Und von den Unternehmen, die für ihre Arbeiter und Angestellten nun auch zahlen müssten – als seien die Arbeitsplätze dazu geschaffen dort fern zu sehen. Einen Vorteil bringt das neue Berechnungsmodell aber für Wohngemeinschaften. Musste zu GEZ-Zeiten jeder Bewohner sein Gerät anmelden und jeweils den vollen Beitrag zahlen, genügt es nun, wenn ein Bewohner den Beitrag zahlt. Das Einsparpotential für die mehr als 500.000 WG-Bewohner ist enorm.
Damit das Geld nun auf dem eigenen Konto bleibt, statt an die Sendeanstalten zu gehen, muss jeder WG-Bewohner, der seinen Fernseher oder das Radio angemeldet hatte aber aktiv werden! Zuerst deutet die WG jemanden raus, der seine Geräte stellvertretend für den ganzen Haushalt beim neuen Beitragsservice anmeldet. Dann melden die anderen WG-Bewohner ihre Geräte ab und verweisen auf denjenigen, der die Rundfunkgebühr zukünftig zahlt.
Im trockenen Juristendeutsch liest sich das so:
“Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen. Wer das ist, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die derzeit schon angemeldet sind, können sich dann abmelden. Dazu müssen sie ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln senden, in dem sie ihre Teilnehmernummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angeben.
Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote – ob im Radio, Fernsehen oder Internet. Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.”
Damit hat die Folgeorganisation der GEZ allerdings auch die Daten an der Hand, wer in welchem Haushalt mit wem zusammenlebt. Allerdings müssen Vermieter und Gemeinden solche Daten eh raus rücken. Datenschutzrechtlich bleibt der Öffentlich Rechtliche Rundfunk also wie zu Zeiten der GEZ kritisch zu betrachten.