Ein Artikel von Andrew Reitemeyer; Übersetzung von Gefion Thürmer. Veröffentlicht in Zusammenarbeit mit der Pirate Times unter CC-BY.
Einem Bericht auf Boingboing.net zufolge verklagt eine Film-Produktionsfirma, die “Good Morning To You Production Corp” den Giganten Warner/Chappell Music für die Erhebung von Lizenzzahlungen auf das meist gesungene Lied der Welt – “Happy Birthday to You”. Sie beruft sich dabei auf eine Arbeit von Robert Brauneis, der gezeigt hat, dass das Lied höchstwahrscheinlich schon Jahrzehnte in der Public Domain war, und die Lizenzgebühren daher unrechtmäßig erhoben wurden. Das Verfahren dürfte eines der interessantesten in der jüngeren Geschichte werden.
Typisch für die Vorgehensweise der der Copyright-Industrie forderten Warner/Chapell Lizenzgebühren in Höhe von 1.500 US-Dollar von der Firma, mit der Androhung einer Abmahngebühr in Höhe von 150.000 US-Dollar, wenn diese Lizenz nicht entrichtet wird. Bis jetzt haben Opfer dieser Einschüchterungstaktik sich gefügt und lieber die geringere Lizenzgebühr gezahlt, statt für potentiell deutlich höhere Kosten vor Gericht zu ziehen.
Man darf hoffen, dass dieses Verfahren Politiker und Bürger dazu bringen wird, sich noch einmal genauer anzusehen wie die Copyright-Industrie veraltete Ansprüche und über die Maßen komplexe Gesetze missbraucht, um von den Bürgern zu stehlen was ihnen als Allgemeingut rechtmäßig gehört.
Für alle die es noch nie gehört haben – wenn es so jemanden gibt! – gibt es hier eine Katzenversion:
http://www.youtube.com/watch?v=PcErFDVJ-b4