Netzneutlität, kaum ein Thema hat im Internet so hitzige Debatten wie dieses. Seit der Ankündigung der Telekom, sie wolle Flatrate-Tarife nach Verbrauch von 75 GB Datenvolumen nur noch auf eine geringe Geschwindigkeit von 384 kBit/s drosseln, bewegt dieses Thema die Öffentlichkeit. Was seit geraumer Zeit bei Mobiltarifen üblich ist soll jetzt also auch für Festnetzkunden gelten. Wer zu viel Datenvolumen erzeugt wird ausgebremst. Die Bundesregierung und das zuständige Ministerium unternehmen – nichts. „Netzneutralität ist ein hohes Gut und muss erhalten bleiben“ tönt es zwar aus den verschiedenen politischen Kreisen, unternommen wird jedoch nichts. Da der Bund der größte Anteilseigner der Telekom ist, sollte man von den Beauftragten, also unserer Regierung, jetzt klare Worte erwarten können. Das Telekommunikationsgesetz (§41a) spricht eigentlich eine eindeutige Sprache:
§ 41a Netzneutralität
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern; sie berücksichtigt hierbei die europäischen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des § 2.
(2) Die Bundesnetzagentur kann in einer Technischen Richtlinie Einzelheiten über die Mindestanforderungen an die Dienstqualität durch Verfügung festlegen. Bevor die Mindestanforderungen festgelegt werden, sind die Gründe für ein Tätigwerden, die geplanten Anforderungen und die vorgeschlagene Vorgehensweise zusammenfassend darzustellen; diese Darstellung ist der Kommission und dem GEREK rechtzeitig zu übermitteln. Den Kommentaren oder Empfehlungen der Kommission ist bei der Festlegung der Anforderungen weitestgehend Rechnung zu tragen.
Legt man dieses Gesetz streng aus, sind die Pläne der Telekom hinfällig, gerade vor dem Hintergrund, dass die Telekom eigene Dienste wie T-Entertain oder durch Verträge mit anderen Anbietern deren Dienste aus der Drosselung heraus nimmt. Die Telekom, und sicherlich bald auch andere Anbieter, machen sich so zum Herrscher über die Daten und Dienste, die Kunden in Anspruch nehmen können. Da aber in der letzten Zeit Kunden- und Nutzerproteste die Telekom unter einen gewissen Druck gesetzt haben rudert diese mittlerweile zurück. Die Geschwindigkeit wird auf 2000 kBit/s begrenzt und das Datenvolumen wird wohl auch nach oben angepasst, so jedenfalls lautet eine Meldung der Rheinischen Post, die sich auf ein Interview mit dem designierten Konzernchef Timotheus Höttges bezog. Vielleicht gelingt es den Kunden doch, die Telekom zur Umkehr zu bewegen. Es darf eigentlich nicht sein, dass ein Rückschritt in die Zeit vor 2000 gemacht wird. Da waren Volumenverträge üblich und Überschreitungen teuer zu bezahlen. Auch die Regierung sollte als Vertreter des Anteilseigners Bund darauf bedacht sein, dass die von ihr erlassenen Gesetze und Verordnungen in „ihrem“ Unternehmen geachtet werden.