6. Juli 2024

Ein kleiner Sieg für die Netzneutralität

Das Landgericht Köln urteilte am Mittwoch, dass die Volumenbegrenzung der Telekom unzulässig ist. Dies ist ein Sieg für den Verbraucherschutz, doch um die Netzneutralität müssen wir uns immer noch Sorgen machen.