Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Frankfurter Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt, weil sie einen 44-Jährigen Zeugen krankenhausreif geprügelt haben. Das Opfer bemerkte einen Einbruch in einem Kindergarten und alarmierte die Polizei. Anstatt sich nach dem Eintreffen erst einmal nach der Lage zu erkundigen, prügelten die Polizisten brutal los. Das Opfer erlitt Nieren-, Becken- und Schädelprellungen. Außerdem wurden ihm drei Knochenfortsätze der Lendenwirbel gebrochen. Mit einer einfachen Festnahme hat dies nichts zu tun. Als um einen Krankenwagen gebeten wurde, hätten die Beamten erklärt, wenn er einen brauche, solle er sich doch selbst einen rufen. Warum wird nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt?
Das Vorgehen der Polizisten sei aber vom „grundsätzlichen Ablauf“ her korrekt gewesen, sagte ein Sprecher zu hr-iNFO. Man habe das Opfer eben nicht gleich als Zeugen erkannt. Im Zweifelsfall also erst mal umhauen. Die Frankfurter Polizei war in den vergangenen Monaten mehrfach in die Schlagzeilen geraten, weil Beamte im Einsatz Menschen verletzt oder niedergeschossen hatten.