Das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein hat dem Landtag aufgetragen, bis zum 31. Mai 2011 das Landtagswahlrecht grundlegend zu reformieren und bis zum 30. September 2012 eine Neuwahl herbeizuführen.
In der Vergangenheit kam es insbesondere durch übermäßig viele Überhangmandate zu einer verzerrten Abbildung des Wahlergebnisses, zudem ist die aktuelle Regierung mit nur einem Abgeordneten mehr (durch Überhangmandate) überhaupt mehrheitlich im Landtag vertreten. Auch gilt eine gesonderte Regelung für die politische Vertretung der dänischen Minderheit (dem SSW), welcher von der 5%-Sperrklausel im ganzen Bundesland nicht betroffen ist.
Zu verschiedenen Konzepten, die zum Teil nur eine kosmetische Korrektur des jetzigen Konzepts sind, das vor allem die größten Parteien begünstigt, streiten die Parteien nun seit einiger Zeit ohne einer Lösung wirklich näher zu kommen.
Es wird um die Abschaffung oder die Beibehaltung der Zweitstimme gestritten, ob nun 40 oder 36 Wahlkreise, bei vielen Konzepten, handelt es sich zumeist um kleine Korrekturen die den Mindestanforderungen zur Veränderung zum Teil nur knapp genügen.
Der Landesverband der Piratenpartei hat nun unter Leitung von Dr. Heiko Schulze, Mitglied der Piratenpartei Schleswig-Holstein, ein 10-Punkte-Konzept erarbeitet und dieses gestern auf einer Pressekonferenz in Kiel vorgestellt.
Darin enthalten sind Vorschläge zur Verbesserung der derzeitigen Verhältnisse. So wird zum Teil eine Angleichung an bereits etablierte Modelle gefordert, die bspw. im Zuge der Bundestagswahl bereits gängig sind (11 anstatt 40 Wahlkreise), eine Veränderung der Wertigkeit von Erst- und Zeitstimmen, ein genaueres Auszählverfahren und eine Neugestaltung der Stimmenabgabe für den Wähler. Zudem fordert die Piratenpartei Schleswig-Holstein eine Absenkung der Sperrprozentmarke von 5% auf 3%.
Als außerparlamentarische Organisation hoffen die Piraten, dass Ihre ausgearbeiteten Vorschläge aufgenommen werden.
Links:
http://www.piratenpartei-sh.de/images/downloads/wahlgesetz.pdf