Acht Angeklagten im Alter zwischen 18 und 30 Jahren wird in München vorgeworfen, Mitglieder der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) zu sein und bis zum Jahr 2008 Videomaterial von Al-Qaeda im Internet veröffentlicht zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten Jonas T., Mutlu Günal, erklärte, ein V-Mann des Verfassungsschutzes, Irfan P., hätte die Angeklagten immer wieder zu den Taten „gedrängt“. Bei Irfan P. handelt es sich um den Chef der deutschen Sektion der GIMF.
Weiterhin führte Mutlu Günal aus, die Bundesanwaltschaft hätte die Rolle von Irfan P als V-Mann dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten bewusst verschwiegen und wichtige Aktenteile vorenthalten. Der Verteidiger stellte beim 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München den Antrag, dazu zwei der drei Vertreter der Bundesanwaltschaft in dem Prozess als Zeugen zu hören.
Irfan P. war definitiv Agent des Verfassungsschutzes. Die Bundesanwaltschaft musste dies vor einigen Monaten bei einem Verfahren vor dem Berliner Kammergericht offenbaren. Die Bundesanwaltschaft hat im Münchener Prozess dennoch den Vorwurf zurückgewiesen, wichtige Informationen über einen V-Mann zurückgehalten zu haben. Irfan P. sei vor November 2008 weder als V-Mann noch als Quelle für den Verfassungsschutz tätig gewesen, sagte Michael Bruns in einer dienstlichen Erklärung dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München. Weiterhin führte er aus, es habe mit Irfan P. „keinerlei Zusammenarbeit“ gegeben, als er für die GIMF aktiv war.
Terroristen und deren Ziele werden immer wieder gerne dazu verwendet, um alle möglichen Einschränkungen bei Bürgerrechten oder allerhand Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Die Rolle von Geheimdiensten bei dem Aufbau einer Bedrohungskulisse wird dabei gerne übersehen. Dabei hat der Einsatz von Provokateuren derzeit Hochkonjunktur. Ein Mitglied der sogenannten Sauerlandgruppe beschuldigte erst letzten November die Polizei, ein V-Mann hätte ihn dazu gedrängt, islamistische Drohvideos ins Internet zu stellen.
Auch bei dem Verbotsverfahren gegen die NPD war man damals überrascht, als man feststellen musste, dass zahlreiche wichtige Positionen von V-Männern des Verfassungsschutzes besetzt waren. Das Verbot scheiterte bekanntermaßen, weil die Richter nicht mehr sicher sein konnten, welche Taten nun von der NPD und welche vom Verfassungsschutz erdacht wurden.
Wie das aktuelle Verfahren nun weitergeht, geht bleibt offen.
Quelle: tagesspiegel.de