Die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 vom 22. April 2009 sind nichtig und daher schlicht unwirksam. Der renommierte Verfassungsrechtler Hans Meyer schreibt, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben nicht bezahlen dürfen, da Mischfinanzierungen seit einer Grundgesetzänderung von 1969 verboten sind (Art. 104a Abs. 1 GG). Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, sie treffen laut Meyer hier aber nicht zu. Der Bau von Bahnhöfen und Fernstrecken ist Aufgabe des Bundes (Art. 87e Abs. 3 u. 4 GG). Dies soll sicherstellen, dass “dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen Rechnung getragen wird”. Die Planung soll damit unabhängig bleiben, statt sich von finanzstarken Länder und Firmen beeinflussen zu lassen. Der Finanzierungsvertrag verstößt also gegen ein verfassungsrechtliches Verbot. Den Unterstützern war dies seit Beginn dieses Projektes ganz klar bewusst. Dieser Vertrag (PDF 2,26 MB) ist ein Meisterstück der Verschleierungskunst, und wurde auf Landesseite vom ehemalige Ministerpräsident Oettinger unterzeichnet. Sollte Hans Meyer recht haben, ist es mal wieder offensichtlich, dass dieser Staat zu einer Beute für die Industriellen und Wirtschaftsbosse verkommen ist.
Im Streit um das Bahnhofsprojekt glaubt Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht mehr an einen Abbruch. Nur die Bürger könnten das Projekt jetzt noch stoppen. Grüne und SPD schlagen sich derweil munter die Köpfe ein. “Wer die Volksabstimmung infrage stellt, der stellt die Koalition infrage”, sagte SPD-Fraktionschef Claus Schmiedelder. Kretschmann persönlich bereitet die Projektgegner nun darauf vor, dass der neue Tiefbahnhof doch gebaut wird. Und zu allem Überfluss wird dabei womöglich auch noch ein verfassungsrechtliches Verbot gebrochen. Die Grünen werden schneller schwarz als Obst im Sommer.
Quelle: sueddeutsche