Die Flaschenpost berichtete ja bereits über die Missbrauchsmöglichkeiten der Briefwahl in Niedersachsen. Zu diesem Thema möchten wir nun ein kleines Update zur Verfügung stellen. Die Informationen sind chronologisch von Julien Jassmann zur Verfügung gestellt worden:
- Am Mittwoch vor der Pressemitteilung kamen die Unterlagen bei Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann an
- Am darauf folgenden Montag um ca. 9 Uhr wurde der Wahlleiter informiert. Die Piraten wiesen dabei darauf hin, dass die damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten unbedingt veröffentlicht und auf diese Lücke hingewiesen werden müsste.
- Am Dienstag gegen 11 Uhr wurde die erste Pressemitteilung veröffentlicht.
- Am Donnerstag erhielt Julien Jassmann dann ein Schreiben der Stadt Braunschweig, indem er informiert wurde, dass seine Briefwahlunterlagen beantragt wurden. Poststempel war allerdings 1 Tag nach der Pressemitteilung der Piraten.
„Die Frage ist also, ob ich überhaupt was bekommen hätte, wenn wir nicht darauf aufmerksam gemacht hätten. Denn bereits eine Woche zuvor sind die Unterlagen bei Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann eingetroffen. Er hätte also in der Zeit per Briefwahl wählen können.
Außerdem wies man uns darauf hin, dass allein der Versuch des Wahlbetruges ein Verstoß gegen geltendes Recht darstellt und man rechtliche Schritte gegen uns prüfe“, berichtet Julien Jassman.
Die Stadt Braunschweig wollte sich auf telefonische Anfrage der Flaschenpost nicht zu diesem Vorfall äußern. Man wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Braunschweig nicht bereit wäre Stimmungsmache zu unterstützen. Deshalb gäbe es zu diesem Vorfall keinerlei Auskunft und verweist auf die bereits veröffentlichte Pressemitteilung.
Darin heißt es:
[…] Entscheidend ist aber: Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, wird nach dem sogenannten Berliner Verfahren ein Hinweisschreiben an die Meldeadresse geschickt. Wird in fremdem Namen Briefwahl beantragt, bleibt das dem Betroffenen also nicht unentdeckt und er kann beim Wahlamt einschreiten.“ Es seien seit der Einführung der „elektronischen Beantragung“ zur Bundestagswahl 2002 keine Missbrauchsfälle bekannt geworden. […]
Dieter Otten von der Stiftung Internetforschung und Sozialwissenschaftler gab der Piratenpartei grundsätzlich Recht. Das Phänomen sei nicht neu, auch gab es derartige Vorfälle des Wahlbetrugs seinen Angaben nach schon. Er widerspricht damit den getätigten Aussagen der Stadt Braunschweig, sieht aber wenig Verbesserungsspielraum: „Das Problem können Sie nicht lösen, es sei denn, Sie schaffen die Briefwahl ab“, sagte Otten in der Osnabrücker Zeitung.
Die von den Piraten als Lösung vorgeschlagene verbindliche Angabe von Wählerverzeichnis-Nummern bei Beantragung der Briefwahl lehnt die Stadt Braunschweig kategorisch ab: “Dies sei vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Wer Briefwahl beantrage, habe oft diese Daten nicht zur Hand, weil er sich etwa gerade im Urlaub befinde.“ heißt es dazu in der Pressemitteilung. Beamtenfilz und Mißbrauchspotential gehen in Braunschweig also auch weiterhin Hand in Hand.