12. April 2026

Operation GEMA-Vermutung

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist ein wirtschaftlicher Verein, der in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung genießt. Von dieser verliehenen Rechtsfähigkeit wird jedoch ein Alleinvertretungsanspruch aller Musikschaffenden abgeleitet.