Die Frage, wer für das Debakel um die Eröffnung des Flughafens BER verantwortlich ist, beschäftigt derzeit ganz Berlin. Die Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus fordern jetzt die komplette Offenlegung der Controlling-Berichte der Flughafengesellschaft. Diese Berichte werden dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft vorgelegt, enthalten ist die Dokumentation der aktuellen Bauentwicklungen.
“Diese Dokumente dürfen keine Verschlusssache sein”, fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der Berliner Piratenfraktion, Martin Delius. “Es ist jetzt absolut notwendig, dass die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen und auch die Controlling-Berichte, die der Aufsichtsrat erhalten hat, öffentlich gemacht werden, um Transparenz herzustellen, damit für jeden nachvollziehbar ist, wer was wusste und wann informiert worden ist.”
Derzeit stehen die Dokumente unter Verschluss. Hoffnung auf Einsicht können sich nur die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag machen. Diese wurde ihnen vom Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Rainer Bomba (CDU) zugesichert. Doch so einfach ist die Sache auch an dieser Stelle nicht.
Öffentliche Hand und privater Sektor
Die Vermengung von öffentlichem Auftraggeber und privatrechtlichem Konstrukt könnte das Ansinnen ausbremsen, Licht ins Dunkel um die Verschiebung der Flughafen-Eröffnung zu bringen. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund, somit die öffentliche Hand. Weil der Flughafen vor allem mit öffentlichen Geldern finanziert wird, sind in erster Linie Interessen und Belange der Öffentlichkeit berührt. Aufgrund der privatrechtlich organisierten Rechtsform der Gesellschaft wird die Handhabung jedoch schwieriger.
Juristisches Niemandsland
Ob man den Aufsichtsrat zur Offenlegung der Dokumente zwingen kann, ist im Moment fraglich, denn beim Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft handelt es sich nicht um eine Behörde. Wäre dem so, könnte per Informationsfreiheitsgesetzes eine Einsicht in alle Unterlagen erwirkt werden. Weil jedoch als Rechtsgrundlage für das Gremium das Aktiengesetz dient, fällt die Rechtslage anders aus. Laut § 116 Aktiengesetz sind “…Aufsichtsratsmitglieder (…) insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet”.
Ende der Durchsage? Im Augenblick scheint es so. Die Fortsetzung der öffentlichen Diskussion über die Konsequenzen wird sich so allerdings nicht verhindern lassen, auch wenn die Situation weiterhin unklar bleibt.