Der Petitionsausschuss des Bundestages hat zu Wochenbeginn die Antragsteller zum Thema Acta angehört. Herbert Bredthauer, Unternehmer aus Oldenrode, hatte sich mit der Forderung an den Bundestag gewendet, die Ratifizierung des umstrittenen Handelsabkommens auszusetzen. Seine im Februar 2012 eingerichtete E-Petition wurde am Ende der Zeichnungsfrist von 61.035 Bürger unterstützt. 50.000 Mitzeichner sind bei Petitionen an den Bundestag nötig, damit der Antragsteller vom Petitionsausschuss angehört werden muss.
“Ich bin heute hier, um den Bundestag aufzufordern, dieses Abkommen nicht zu ratifizieren”, sagte Bredthauer in der mehr als einstündigen Anhörung. Ihm gehe es in erster Linie nicht um den Inhalt von ACTA, sondern um Rechtssicherheit und Informationsfreiheit. „Wenn ich bisher in Deutschland etwas tue oder lasse, gibt es dafür ein klares Gesetz. Mit ACTA kommt etwas völlig Neues auf die Bürger zu. Dahinter verbirgt sich ein Wust von Formulierungen, die so fadenscheinig, so schwammig sind, dass sie niemand durchschauen kann.“
Acta-Abkommen in Bezug auf Europa gescheitert
Für einen Beschluss des Bundestages sah der Petitionsausschuss keinen Anlass. Ein Ratifizierungsverfahren sei im Deutschen Bundestag gar nicht eingeleitet worden, sagte der als Vertreter des Justizministeriums geladene Staatssekretär Max Stadler (FDP). Außerdem werde Acta ohnehin im EU-Parlament scheitern.
Der Schutz geistigen Eigentums sei für die Bundesregierung aber weiterhin wichtig, so Stadler. Allerdings halte er viele in der Vergangenheit diskutierte Methoden zu dessen Verteidigung für nicht geeignet. Konkret wandte sich Stadler gegen das in einigen EU-Ländern eingeführte Three-Strikes-Modell. Zur Erinnerung: „Three strikes (and you are out)“ zu deutsch: „Drei Verstöße (und du bist draußen)“) ist eine dem Baseball entlehnte Metapher dafür, dass nach zwei Verfehlungen beim dritten Mal eine Strafe ausgesprochen wird. Stadler: “Die Bundesregierung tritt dem Three-Strikes-Modell nicht näher.”
Flut der Abmahnungen eindämmen
Petent Herbert Bredthauer sprach sich dafür aus, die Abmahnindustrie in die Schranken zu weisen. Eine kostenlose Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen sollte selbstverständlich sein. Und obwohl Staatssekretär Stadler als Vertreter des Justizministeriums das Instrument der Abmahnung als nicht verzichtbar bezeichnete, nannte auch er die gegenwärtige Praxis “von der Kostensituation her nicht mehr vertretbar”.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Ende 2011 in ihrer Rede “Das Recht in der digitalen Welt” angekündigt, einen Gesetzentwurf gegen den “ausufernden Abmahnmissbrauch” vorzulegen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor. Mit den Unionsparteien hatte es darüber Streit gegeben.