Die Landeswahlleiterin hat am 24. Juli 2012 die Beschwerde der Dortmunder Piraten gegen die Nichtzulassung zur wiederholten Kommunalwahl abgelehnt.
“Wir haben umgehend nach der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben”, sagte der Dortmunder Landtagsabgeordnete Torsten Sommer. “Ich habe zwar mit der Entscheidung gerechnet, bin aber trotzdem etwas enttäuscht. Wenn ein Gesetz offensichtlich verfassungswidrig ist, muss man als Wahlleiterin auch mal über den eigenen Schatten springen.”
Weil das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung hat, kann das Dortmunder Wahlamt nun die Wahlbenachrichtigungen verschicken.