Der kommende Bundesparteitag (BPT) am 24. und 25. November in Bochum steht für die PIRATEN ganz im Zeichen der Programmarbeit und dementsprechend viele Anträge stehen im Antragsportal bereit. Da ein einfacher Blick ins Wiki wahrlich nicht mehr ausreicht, um sich einen Überblick zu verschaffen, bieten wir euch von der FLASCHENPOST den Service einer handlichen Zusammenfassung der Anträge und Antragsgruppen.
HEUTE: Anträge zur Energiepolitik
Wie wir alle wissen, ist die Hinwendung zum endgültigen Ausstieg aus der Atompolitik und Urannutzung nun auf dem Weg. Doch bei dieser Wende gibt es noch einige Probleme bei der Umsetzung und der wirklich gerechten und intelligenten der Kostenverteilung auf Verbraucher und Unternehmer und alle anderen Beteiligten. Die Bundesregierung will bis spätestens 2022 auf Kernkraft verzichten, d. h. die übrigen neun Kernkraftwerke werden bis dahin stufenweise stillgelegt werden. Die acht Kernkraftwerke, die nach der Reaktorkatastrophe in Japan heruntergefahren wurden, sollen stillgelegt bleiben. Für die Übergangszeit, in der man mit Versorgungsengpässen rechnet, sollen die Kohle- und Gasreserven genutzt werden. Natürlich geht es auch um die Frage der Endlagerung des Atommülls, wie z. B. im PAPA115, sowie hier beschrieben wird.
Ich berichte nun über die Anträge der Piraten an die Regierung zur jetzigen Situation der (nicht ganz neuen) Energiepolitik. Denn die Nutzung und Diskussion über erneuerbare Energien gibt es in Deutschland schon seit Jahrzehnten.
Energie:
Der erste der 6 Anträge handelt von zusätzlichen Weichenstellungen, die noch gemacht werden müssen, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Im Wesentlichen behandelt er Themen wie: der konsequente Umbau des Stromnetzes, die zielgerichtete Förderung von erneuerbaren Energien, die Verantwortungsübernahme von Politik und Behörden auf kommunaler und regionaler Ebene, das Ende der Verstromung fossiler Energieträger, die Beschleunigung des Atomausstiegs und den sicheren Umgang mit bereits existierendem Atommüll, der Förderung von vielgliedriger Energiespeicherung und der Nutzung des Potenzials zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung(PA005).
Der zweite der Anträge stellt das Wahlprogramm für eine zukunftssichere Energiewirtschaft vor. Hier wird näher auf die nachhaltige Energieversorgung und die damit verbundene Frage der Versorgungssicherheit eingegangen. Es wird aber auch über die Energiespeicherung und -effizienz, Netzausbau und -neutralität und dem Ausstieg aus der Stromerzeugung von Uranenergie gesprochen(PA207).
Der dritte Antrag setzt sich mit dem Grundprogramm zum Atomausstieg auseinander. In diesem finden sich die selben Themen wie im vorangegangenen Antrag(PA210).Alle drei Anträge haben gemeinsam, dass sie die demokratischere, dezentralere und transparentere Ausrichtung, die mit der Energiewende vonstatten gehen soll, hervorheben. Das bedeutet, die Bürgerbeteiligung an Genehmigungsverfahren soll gestärkt werden, die Effizienz und Sicherheit soll durch mehr Aufteilung gesteigert werden und ein besserer Einblick in die Unternehmensabläufe bzw. Energiegewinnung soll ermöglicht werden.
Wirtschaft und Finanzen:
Im vierten der hier vorgestellten Anträge wird über das Wahlprogramm zur Entlastung privater Haushalte aufgrund stetig steigender Energiekosten gesprochen. Dieser Antrag weißt darauf hin, dass durch die Befreiung vieler Betriebe von der EEG-Umlagezahlung, der Kleinverbraucher, sprich der gemeine Bürger, für die Kosten aufkommen muss, die die Unternehmen eingespart haben. Das ursprüngliche Ziel der EEG-Novelle, die am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, war es, die Großindustrie im internationalem Wettbewerb zu unterstützen. Dadurch, dass aber einige dieser Großunternehmen auch national, d. h. im Land selbst Wettbewerb betreiben und dagegen Kleinbetriebe die EEG-Umlage weiterhin bezahlen müssen, kommt es zu einer Wettbewerbsverzerrung(PA380). Näheres zur EEG-Umlage findet ihr im Handelsblatt oder bei Wikipedia.
Umwelt und Verbraucherschutz:
Der fünfte Antrag klärt genauer über das Grundsatzprogramm zur Klimapolitik auf. Dieser bestätigt zunächst die unter der jetzigen Regierung schon angestrebte Reduzierung und Bremsung des Ausstoßes von klimaschädlichen Gasen wie Methan, Kohlenstoffdioxid und Lachgas. Außerdem weißt er darauf hin, dass die Freiheit des Einzelnen nicht durch Maßnahmen zur Umsetzung von Klimazielen eingeschränkt werden soll, z.B. durch Ökosteuern. In dem Antrag wird auch auf den historischen Kontext hingewiesen, wie der prinzipiellen Ausrichtung nach den Rio-Konferenz-Kriterien von 1992, die u. a. Klimaschutz- und Biodiversitätskonventionen, sowie Wald- und Wüstendeklarationen und die Agenda 21 festsetzte. Näheres darüber erfahrt ihr hier. Es ist auch notwendig, über eine wirksame Energieumstellung und Klimapolitik nachzudenken und diese dann auch umzusetzen. Es wurde auch unter rot-grüner Regierung oft weniger getan als gesagt(PA471).
Bei dem letzten Antrag geht es um die solidarische Finanzierung der Energiewende. Dessen Inhalt setzt sich wie der vierte der hier besprochenen Anträge (unter Wirtschaft und Finanzen) mit der Kostenbeteiligung aller an EEG-Umlage, Netznutzungsentgelten und Stromsteuer auseinander. Wichtig ist es, dass jeder daran beteiligt ist, damit keine ungerechte Verteilung stattfindet, die Belastung der Umwelt nicht verstärkt wird und die Akzeptanz in der Bevölkerung nicht weiter sinkt(PA553).
Wie man anhand der Anträge sehen kann, liegt bei der Energiewende noch einiges im Argen und man kann nur hoffen, dass diese auch ausreichend zur Kenntnis und ernst genommen werden.
Es gibt noch weitere sehr interessante Anträge, die aktuelle und spannende Themen behandeln. Macht euch für den Bundesparteitag in Bochum am 24./25.November schlau und stimmt selbst mit ab!