Ein Gastbeitrag von Fabian Grießer, dem Koordinator für das Volksbegehren gegen Studiengebühren an der Hochschule München.
Noch bis zum 3o.01. läuft in Bayern das Volksbegehren gegen Studiengebühren. Neben Niedersachsen ist Bayern das einzige Land, in dem noch Studiengebühren erhoben werden. Alle Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft und Erstwohnsitz in Bayern können sich in ihrem Wohnort zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich innerhalb von 14 Tagen 10% der Wahlberechtigten (ca. 940 000) eintragen. Laut einer aktuellen Erhebung von Infratest dimap sprechen sich 72% der Befragten für die Abschaffung von Studiengebühren aus. Daraus wird klar, dass der Erfolg des Volksbegehrens in erster Linie davon abhängt, ob es gelingt die Leute zu mobilisieren sich in die Listen des Volksbegehrens einzutragen. Alle Eintragungsräume sowie Öffnungszeiten finden sich auf wo-unterschreiben.de
Das einzige erfolgreiche Volksbegehren in Bayern der letzten 15 Jahre war das Volksbegehren “Für echten Nichtraucherschutz”. Daneben gab es unter anderem Versuche das G9 wieder einzuführen, eine umstrittene Forstreform zurückzunehmen oder die Aufstellung von Mobilfunkmasten zu erschweren. Diese scheiterten jedoch daran, ausreichend Unterstützer auf die Rathäuser zu bringen. Alle Volksbegehren die diese Hürde genommen haben, waren bisher im folgenden Volksentscheid erfolgreich.
Wie funktioniert die Volksgesetzgebung?
Das Volksgesetzgebungsverfahren ist in Bayern dreistufig ausgestaltet. Am Anfang steht der Zulassungsantrag, der von mindestens 25.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss. Ist der Antrag formgerecht eingereicht, entscheidet das Innenministerium, ob es die gesetzlichen Voraussetzungen für gegeben hält. Ist dies, wie beim Volksbegehren gegen Studiengebühren, nicht der Fall, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung zu entscheiden. Das Innenministerium hielt das Begehren in diesem Fall für verfassungswidrig, da es in das Haushaltsrecht des Landtags eingreift.
Über den Landeshaushalt sind generell keine Volksentscheide möglich. Nun befinden wir uns in der zweiten Stufe: dem Volksbegehren. Ist dieses erfolgreich, geht die Entscheidung an den Landtag, der innerhalb von drei Monaten darüber entscheiden muss. Findet der Gesetzesvorschlag eine Mehrheit bei den Landtagsabgeordneten, so wird er zu geltendem Recht. Dieses Szenario haben Koalitionspolitiker schon kategorisch ausgeschlossen. Im Falle der Ablehnung hat der Landtag noch die Möglichkeit, einen Alternativvorschlag zur Auswahl zu stellen.
Innerhalb von 3 Monaten kommt es nun zum Volksentscheid. Dabei kommt es nur darauf an, dass ein Vorschlag mehr gültige Ja- als Neinstimmen erhält. Lediglich bei verfassungsändernden Gesetzesentwürfen müssen die Ja-Stimmen mindestens 25% der Stimmberechtigten entsprechen. Gibt es mehrere erfolgreiche Gesetzesvorschläge, welche nicht miteinander vereinbar sind, werden diese zusätzlich gegeneinander abgestimmt.
Aus Sicht der Piraten müssen die Möglichkeiten der direkten Gesetzgebung durch das Volk in Bayern erweitert werden. Besonders die zweite Stufe stellt für viele Volksbegehren eine unüberwindbare Hürde da. Vor allem für Themen, die wenig polarisieren, sind die Erfolgschancen gering. Auch wenn sich eine überwältigende Mehrheit für eine Gesetzesänderung ausspricht, bedeutet das nicht automatisch, dass sich auch ausreichend in den Rathäusern eintragen. Der Schluss kann also nur heißen: Nutzt eure Chance auf Mitsprache und motiviert in Bayern lebende Bekannte dies auch zu tun!
Korrektur: Die Unterschrifts-Frist endet bereits am 30.1., nicht wir ursprünglich angegeben am 31.1.!