Ein Musterprozess soll es werden, ein gerichtlicher Kampf, gleichzusetzen etwa dem vom David gegen den Riesen Goliath. Begonnen haben diesen Kampf unser Parteifreund Bruno Kramm und der Sänger und Texter Stefan Ackermann. Führen wollen sie ihn gegen die Allmacht der GEMA. Der Gesellschaft, die für die Aufführungs und Vervielfältigungsrechte geistigen Eigentums zuständig ist.
Diese Gesellschaft wahrt jedoch nicht die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, sie entwertet sie, indem sie die durch Zwangsbeiträge eingetriebenen Abgaben nach einem Verteilungsschlüssel ausschüttet, der jedweder Berechtigungsgrundlage entbehrt. So werden Vergütungsansprüche aus den GEMA-Erlösen auch an Verleger ausbezahlt. Damit kassieren beispielsweise Musikverleger 40 % der Tantiemen, ohne eine relevante Gegenleistung dafür zu erbringen. “Ein unhaltbarer Zustand”, so Bruno Kramm, selbst Urheber und Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland.
Damit muss Schluss sein, Urheber müssen über die Verteilung der ihnen zustehenden Erlöse aus ihrem geistigen Eigentum selber entscheiden können, Verwertungsgesellschaften müssen den Rechten und Interessen der Urheber dienen. So führt Kramm weiter dazu aus.
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Musterprozess sich über mehrere Instanzen hinziehen wird. Jedoch scheinen die Aussichten auf Erfolg nicht ganz so getrübt zu sein, denn in einem ähnlich gelagerten Prozess eines Autors gegenüber der Verwertungsgesellschaft “VG Wort” im Jahre 2012 gab die Kammer des Landgerichts München dem Kläger recht.
Er hatte ebenfalls gegen die unrechtmäßige Ausschüttung von Erlösen aus urheberrechtlichen Ansprüchen geklagt. Da die Urheberrechtsdebatte ein Kernthema unserer Piratenpartei ist, wird die Flaschenpost über die Verhandlungen berichten.