Am 01. März gegen 15 Uhr soll das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundestag beschlossen werden. Es gibt dem Presseverleger das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen,
Es lässt sich auch als Leistungsschutzrecht gegen Suchmaschinen begreifen, die zukünftig dafür zahlen sollen Artikel auffindbar zu machen. Auf jeden Fall steht ein Gesetz zur Abstimmung dem nachgesagt wird, dass es im Springer-Verlagshaus geschrieben wurde. Der Springer-Verlag ist wiederum der Verlag, dem nachgesagt wird, dass niemand Kanzler werden kann, der von dort nicht die Zustimmung erhält. Wird diesen Freitag also das Leistungsschutzrecht beschlossen kann der Wahlkampf beginnen.
Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, werden im Internet die Lichter nicht ausgehen. Goolge wird seine Newssuche weiter betreiben, zusammen mit anderen Suchmaschinen wird Google mit den Verlagen Verträge zur Nutzung von Nachrichtenzitaten abschliessen. Die Kosten wird Google mit Webung auf der Newsseite selbst kompensieren, denn mit dem Gesetz wird Googles Argumentation “wir verdienen mit der Newsseite kein Geld” hinfällig. Die Nutzer werden verstärkt Werbeblocker verwenden und alles bleibt wie es ist.
Nicht ganz! Denn das Gesetz ist maximal schwammig formuliert und garantiert durch die vielfältigen Möglichkeiten der Interpretation Anwaltskanzleien auf Jahre hinaus ein gesichertes Einkommen. Denn wie so oft bei der Internetgesetzgebung wird es auch hier mehrere Jahre dauern, bis sich durch Gerichtsurteile eine Rechtspraxis im Umgang mit dem Leistungsschutzrecht etabliert. Dazu kommen viele zu schreibende Seiten Vertragstext, in denen Verlage und Suchmaschinen aushandeln, werden wer was zu welchem Preis ins Netz stellen darf. Das Gesetz trifft vor allen die Nutzer und die kleinen Seitenbetreiber, die nicht mit am Vertragstisch sitzen werden, an den die Verlage die Suchmaschinenbetreiber mit Hilfe der CDU und der FDP nun zwingen werden. Es kann als ausgemacht gelten, dass Springer und Google Verträge abschliessen, die den Wettbewerb zumindest nicht fördern.
Mit diesem Gesetz wird das Netz wieder ein Stück mehr Marktplatz und weniger Austausch bieten. Der Schaden schlägt sich aber in das ganze Land durch, da immer klarer wird, wie käuflich Politik geworden ist. Dass diese Käuflichkeit inzwischen so sehr zum politischen Alltag gehört, dass die Beteiligten nicht einmal mehr umkehren, wenn dieser Umstand offensichtlich wird, lässt für die nächste Legislaturperiode nichts Gutes erwarten. Die Regierung zeigt, wie sehr sie den Möglichkeiten des Internets mit Befremden gegenüber steht. Das, was Andernorts als Innovation gefeiert wird, wird in einen gesetzlichen Rahmen gesperrt, der die analoge Welt des “Ware gegen Geld” wiederspiegelt.
Wir Piraten können dem derzeit nichts entgegen setzen. Damit befinden wir uns allerdings in guter Gesellschaft mit all den Sachverständigen und Gutachern, die vor diesem Gesetz und den Folgen davor warnten.
Wenn das Gesetz in Kraft tritt wird ein weiterer Stein auf die Mauern gelegt, der das verbindende Netz in kleine Claims unterteilt, die durch Verträge miteinander verbunden sind. Es wird genau dort ein weiteres Preisschild aufgesetellt, wo bisher alles auch ohne Gesetzgeber und Anwälte funktionierte. Wer sehen möchte, wie in Berlin Grenzpfähle eingeschlagen werden kann die Abstimmung im Internet live verfolgen.
Redaktionsmitglied Michael Renner
Meine Karriere als Redakteur bei der Piratenpartei startete 2009 beim Bundesnewsletter, aus dem 2010 die Flaschenpost hervorging. Im Sommer 2012 wurde ich stellvertretender Chefredakteur, Anfang 2014 Chefredakteur. Da die unzähligen Aufgaben an der Spitze der Flaschenpost einen Vollzeitjob in der Freizeit mit sich bringen, machte ich nach zwei guten, aber auch stressigen Jahren zwei Schritte zurück und gab die Redaktionsleitung ab. Die gewonnene Freizeit wird in die Familie und mein zweites großes Hobby, den Amateurfunk, investiert.