geschrieben von Felix Coeln und Markus Wetzler
Das Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe (ResET) steht seit dem Bundesparteitag 2010.2 in Chemnitz im Grundsatzprogramm der Piratenpartei. Ende 2011 konkretisierten die Piraten diese Vision einer neuen Gesellschaft und nahmen im Laufe ihres Bundesparteitages in Offenbach das BGE mit einer 2/3-Mehrheit (66,83%) in ihr Programm auf.
Eine Enquete-Kommission soll im Bundestag Grundeinkommensmodelle ausarbeiten, für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent zugänglich gemacht werden. Die Wählerschaft kann anschließend über einen Volksentscheid darüber abstimmen, ob und welches Grundeinkommensmodell eingeführt wird.
Die Menschen begegnen dem BGE noch immer mit großer Skepsis, teilweise offener Ablehnung.
Diese Artikelserie soll das BGE verständlich erklären.
Wir beginnen mit der Frage, warum der Mensch das Recht auf ein Grundeinkommen hat.
Woraus sich das Recht auf Grundeinkommen ableitet
I. Das natürliche Recht auf ein Grundeinkommen
Die Sonne ist Grundlage allen Lebens und jetweder Nahrung. Ihre Energie steht allen Lebewesen bedingungslos zur Verfügung. Wasser ist die zweite Grundlage menschlichen Lebens. Das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser ist mittlerweile zum Menschenrecht deklariert worden. In manchen Gegenden allerdings werden Menschen durch Grenzen oder Besitzrechte vom Zugang auf Trinkwasser teilweise gewaltsam abgeschnitten.
Ähnlich wirken sich Landbesitzrechte aus: Immer dann, wenn eine Nutzung privatrechtlich zuerkannt wird, wird die Allgemeinheit ausgeschlossen. Deshalb ging man im alten Rom auch davon aus, das Privatisierung Raub sei (privare, lat. = berauben).
Die Folge: Man wird zum Wilderer, wenn man jagt; man wird zum Dieb, wenn man erntet.
Thomas Paine, einer der Gründerväter der USA, wollte das Problem wie folgt lösen:
„Jeder Besitzer sollte daher für kultiviertes Land eine Bodenpacht … entrichten für das Land, das er besitzt. Die Bodenpacht, die bei diesem Umsetzungsplan vorgeschlagen wird, fließt in einen Fonds. Aus diesem Fonds soll jedem Menschen beim Erreichen des 21. Lebensjahres die Summe von 15 Pfund Sterling ausgezahlt werden als ein Teilausgleich für den Verlust seines natürlichen Erbes durch die Einführung des Landeignersystems. Außerdem soll eine Summe von 10 Pfund Sterling pro Jahr an jede derzeit lebende Person ab fünfzig Jahren gezahlt werden und an alle anderen, ob reich oder arm, wenn sie dieses Alter erreichen. Diese Zahlungen stehen jedem Menschen zu, egal ob reich oder arm, anstelle seines natürlichen Erbes, auf das jeder Mensch ein Anrecht hat unabhängig vom Besitz, den er selbst angesammelt oder geerbt hat.[1]“
Diese Idee wurde allerdings nie umgesetzt.
Luft ist lebensnotwendig und darf nicht besteuert oder künstlich verknappt werden.
Das Gleiche gilt für Trinkwasser, aber weltweit wird dieses lebensnotwendige Gut aus Macht- oder Profitgier durch Regierungen oder Großgrundbesitzer künstlich verknappt und der Zugang an Bedingungen (z. B. Staatsangehörigkeit oder Kaufkraft) geknüpft.
Obwohl Wasser eigentlich in ausreichender Menge zur Verfügung steht, sterben Menschen durch die künstliche Verknappung [2].
Der Zugang zu Grund und Boden sowie zu Bodenschätzen wird ebenfalls begrenzt.
Irgendwann haben – mehr oder weniger schlaue – Menschen angefangen, Zäune zu bauen oder Grenzen zu befestigen, um ihre eigene Existenz und die ihres Stammes oder Volkes zu sichern und ihren Wohlstand zu mehren.
Dieser eklatante Schritt der menschlichen Entwicklung weg von den unregulierten Gütern Grund und Boden sowie den Bodenschätzen, hin zu kontrollierten, auf bestimmte Gruppen reduzierte Rechte wird vom intelligenten Menschen heutzutage kaum hinterfragt. Dieser Sachverhalt wird stattdessen akzeptiert.
II. Das Grundeinkommen ist ein Grundrecht aller Menschen.
Nach Artikel 1 (1) des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Gemäß Artikel 3 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
„Im modernen Sinne versteht man darunter (gemeint ist die Menschenwürde), dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, da sie sich alle durch ein dem Menschen einzig gegebenes schützenswertes Merkmal auszeichnen, die Würde. [3]“
Darüber hinaus wurde bereits von 160 Ländern ein Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert, der beispielsweise Rechte jedes einzelnen auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard definiert.
Einfach ausgedrückt: jeder Mensch, unabhängig von seiner Herkunft, aber auch – und das spielt beim Grundeinkommen in den Köpfen der Menschen eine wesentliche Rolle – von seiner Lebensarbeitsleistung, hat ein unverletzliches und unveräußerliches Recht auf ein würdevolles Leben.
Doch nun stellt sich die Frage, wie sich ein würdevolles Leben definiert?
Unzweifelhaft charakterisiert sich ein würdevolles Leben durch den Zugang auf die bereits weiter oben beschriebenen natürlichen Ressourcen wie Sonnenlicht, sauberes Trinkwasser und Atemluft, sowie auf Grundnahrungsmittel, eine angemessene Unterkunft – im allgemeinen als sichere Existenz bezeichnet – aber auch über die Möglichkeit am gesellschaftlichen und politischen Leben teilhaben zu können, ohne dies an irgendwelche Bedingungen (z.B. durch die Staatsangehörigkeit oder geleistete Arbeit) zu knüpfen.
Fazit
Von Natur aus hat der Mensch (und jedes andere Lebewesen) das Recht auf den Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen: Ein natürliches Grundeinkommen.
Wir können auch festhalten, dass das Recht auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen bereits im Grundgesetz und im Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben ist.
Im nächsten Teil beschäftigen wir uns mit der Frage, wie unsere Gesellschaft mit diesem Recht auf ein Grundeinkommen umgeht.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen
[2] http://www.water-forum.com/page_1.htm
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde