
Piraten wirken | CC BY 2.0 Michael Renner
Im September 2013 hat die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin einen Antrag in den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen eingebracht, der zum Ziel hat die Situation von Flüchtlingsfamilien zu verbessern, die ihre Kinder auf eine Berliner Kita schicken wollen (Antrag Drucksache 17/1258).
Diesem Antrag wurde im Ausschuss nun inhaltlich größtenteils übernommen und fraktionsübergreifend verabschiedet.
Der Senat soll
- prüfen, ob und gegebenenfalls wie zukünftig organisiert werden kann, dass die Beratung und Unterstützung von Eltern, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, vom bezirklichen Jugendamt am Wohnort geleistet wird. Hierzu wird angeregt, die Aufnahme einer entsprechenden Regelung für diesen Bereich in die Ausführungsvorschrift „Zuständigkeit Kinder- und Jugendhilfe“ (AV ZustJug) oder an anderer geeigneter Stelle in Erwägung zu ziehen.
- dafür Sorge tragen, dass in der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (Turmstraße) kindgerechte Aufenthalts- und Betreuungsbedingen für Familien mit Kindern zur Verfügung gestellt werden. Dazu sind ggf. in Zusammenarbeit mit einem freien Träger die entsprechenden räumlichen und fachlichen Voraussetzungen zu schaffen.
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