Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat heute in seinem Urteil ein Machtwort gesprochen und der Einschätzung vieler VDS-Gegner vollumfänglich entsprochen:
Die Speicherung von Kommunikationsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar.
In der Pressemitteilung des EuUGH heisst es:
Der Gerichtshof kommt […] zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit [zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit] einhalten musste.
Das Urteil ist online abrufbar.
Stellungnahmen zum Urteil:
Patrick Schiffer, Landesvorsitzender der Piratenpartei in NRW: „Das ist eine schallende Ohrfeige für all die Politiker von CDU und SPD, die schon feuchte Speicher-Träume hatten. Ein richtig guter Tag für unsere Privatsphäre. Jetzt werden wir Druck auf die Groko machen, dass sie die Pläne zur VDS wieder begraben.“
Julia Reda, Spitzenkandidatin der Piratenpartei zur Europawahl: „Das heutige Urteil ist ein Sieg aller Parteien, Verbände und NGOs, die mit langem Atem gegen diese Richtlinie gekämpft haben. Gleichzeitig betrachten wir mit großer Sorge, dass Thomas de Maizière ungeachtet des Urteils die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland so schnell wie möglich wieder einführen möchte. Dabei ignoriert er wissentlich, dass in keinem EU-Mitgliedsstaat die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten gehabt hat. Alle Menschen sollen ohne Angst vor Überwachung kommunizieren und sich frei bewegen können, ohne dass Bewegungsprofile aus ihren Handydaten erstellt werden. Das Recht auf freie Kommunikation darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages geopfert werden. Wir brauchen keine breitflächige Überwachung der Bevölkerung, um Terroristen mit bisher nicht nachweisbarem Erfolg hinterherzujagen oder parteipolitische Befindlichkeiten zu befriedigen.“
Patrick Breyer, Jurist und Datenschutzexperte der Piratenpartei: „Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bisher hervorgebracht hat. Mit dem heutigen Tag ist Deutschland nicht mehr zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, es drohen keine Strafzahlungen mehr, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist hinfällig. Entgegen verschiedener Pressemeldungen besagt das Urteil des Gerichtshofs keineswegs, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ’nachgebessert‘ werden müsse. Jegliches Herumdoktern an der unsäglichen Vorratsdatenspeicherung könnte nichts daran ändern, dass das wahllose Sammeln aller unserer Telefon-, E-Mail- und Internetdaten in einer Demokratie völlig inakzeptabel ist. Ich appelliere an das Europäische Parlament, jegliche Rettungsversuche der Vorratsdatenspeicherung zu blockieren und stattdessen gezielt die Daten verdächtiger Personen zu speichern, wie es in der internationalen Cybercrime-Konvention vorgesehen ist. In Deutschland dürfen wir nicht zulassen, dass die Bundesregierung die illegale Richtlinie in Deutschland nun dennoch umsetzt. Bundesjustizminister Maas muss seine Zusage einlösen, wenn die Richter ‚die Richtlinie vollständig kassieren‘, ‚wäre die Geschäftsgrundlage für den Koalitionsvertrag komplett entfallen‘ und müsse die Koalition ‚über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden‘. SPD und Union müssen den klaren Willen der deutschen Bürgerinnen und Bürger endlich akzeptieren. Unsere Freiheit darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages, eines unmäßigen Sicherheitswahns oder ‚parlamentarischer Zwänge‘ geopfert werden!“
Dieter Scholl erläutert in seinem Blog, warum die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ein kritischer Eingriff in unsere Privatsphäre ist.