Die Organisation ‘Reporter ohne Grenzen reichte Anfang Juli Klage gegen den BND vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Notfalls planen die Journalisten sogar bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, denn sie sind fest
entschlossen, sich gegen das Ausspähen ihres Mailverkehrs und ihrer Telefongespräche zu wehren.
Viele Bürgerinnen und Bürger waren empört, als dank der Enthüllungen von Edward Snowden bekannt wurde, in welchem Ausmaß der Bundesnachrichtendienst E-Mails nach Suchbegriffen durchgeschnüffelt und Handys abgehört hatte – teils sogar im Auftrag der NSA! Doch Konsequenzen gab es bisher keine. Kein Wunder, denn jenseits allen Protests fühlen sich die meisten Menschen einerseits hilflos, andererseits können sie sich nicht vorstellen, dass sie selbst betroffen sein könnten. “Ich habe doch nichts zu verbergen!”, glauben die meisten.
Anders ergeht es Journalisten. Mit Snowdens Enthüllungen wurde den Mitgliedern der ‘Reporter ohne Grenzen’ klar, dass es ihre E-Mails und ihre Handys waren, die mit großer Wahrscheinlichkeit überwacht wurden und dass der BND ihre Auslandskontakte ausspähte.
Auslandsberichterstatter wurden ausspioniert
Christian Mihr, der Geschäftsführer der Organisation in Deutschland zählte 280 000 E-Mails, die ‘Reporter ohne Grenzen Deutschland’ im Jahr 2013 ins Ausland verschickt beziehungsweise von dort bekommen hatte. Zahlreiche Mails gingen in den Nahen und den Mittleren Osten, Länder der ehemaligen UdSSR, z.B. Aserbaidschan sowie Usbekistan oder Syrien und Ägypten. Um Nachrichten aus erster Hand zu bekommen, mit dem Ziel, sie der Weltöffentlichkeit zugänglich zu machen, unterhält die Organisation nämlich vielfältige Auslandskontakte und hat überall Informanten.
Diese Länder, die ja zum Teil auch Krisengebiete sind, befinden sich unmittelbar im Fokus der Geheimdienste. ‘ Reporter ohne Grenzen’ ist sich deshalb sicher, dass das Filtersystem des BND ihre Mails auf Schlagworte untersuchte, Telefongespräche überwachte sowie durch den Einsatz der Datenbank VerAS die Metadaten erfasste.
Pressefreiheit in Gefahr
Die Gefahr für die Pressefreiheit ist offensichtlich: Verbindungen zwischen Personen werden erfasst und gespeichert. Hat nun eine der Personen Kontakt mit jemandem, der als verdächtig gilt, gelten schnell alle als Kriminelle und geraten noch stärker in den Fokus des Geheimdienstes. Dies schreckt einerseits Journalisten ab, aus solchen Gebieten zu berichten, andererseits trauen sich Informanten nicht mehr Kontakt zu Journalisten aufzunehmen aus Sorge davor, vom Geheimdienst identifiziert zu werden. Damit untergraben die zweifelhaften Überwachungsaktivitäten des BND den besonderen rechtlichen Status der Journalisten und das Grundrecht auf Pressefreiheit.
Die Kommunikation der Presse stand nämlich bisher unter dem besonderen Schutz des deutschen Rechts. Journalisten dürfen ihre Informanten schützen. Deshalb steht ihnen vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, das dem ‘Quellenschutz’ dient. Dies ist nicht mehr gewährleistet, wenn Journalisten vorsorglich ausgespäht werden. Eigentlich sollte die Presse die vierte Gewalt im Staat sein – so will es das Grundgesetz. Nun kritisieren Journalisten massiv die Rechtsverletzungen und fühlen sich in ihrer Arbeit bedroht. Dies zeigt die Tatsache, dass es sogar schon Studien zu dem Thema gibt, die beweisen, dass ungefähr die Hälfte der Reporter ihr Rechercheverhalten änderte.
Journalisten Klagen den BND an
Die Klage der Journalisten beinhaltet im Wesentlichen, den offensichtlichen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis gerichtlich festzustellen, weil unbefugtes Abhören gesetzlich verboten ist. Das Speichern der Daten, das das Verkehrsanalysesystem „VerAS“ leistet, bezeichnet die Organisation zudem als illegale Form der Vorratsdatenspeicherung und fordert deren Abschaffung.
Vorstandsmitglied Spielkamp erklärt der Presse: “Wir möchten, dass das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass der BND das Fernmeldegeheimnis verletzt hat. Und wir sagen, dass es keine Rechtsgrundlage gibt für die Datenbank VerAS, die der BND verwendet.”
Das Verfahren vor Gericht kann schwierig werden. Es wird ungefähr anderthalb Jahre dauern. Schließlich muss der Verein ‘Reporter ohne Grenzen’ zweifelsfrei nachweisen, dass er ausgespäht wurde. Vielleicht kommen im Laufe des Gerichtsprozesses aber noch mehr Details an die Öffentlichkeit, über es sich zu berichten lohnt – vermuten die Kläger. Dennoch könnte die gesetzlich verankerte Pressefreiheit gestärkt daraus hervorgehen, wenn die Journalisten gewinnen. Das wäre auch ein Sieg für Freiheit und Bürgerrechte.
Die Online-Petition – Mitzeichner gesucht!
Für besorgte Bürgerinnen und Bürger gibt es eine Möglichkeit die berechtigte Klage der Journalisten zu unterstützen. Auf ihrer Seite hat der Verein eine Online-Petition geschaltet.
Unterstützt die Klage der Journalisten und unterzeichnet die folgende, hier verlinkte Online-Petition!
Von Redaktion zu Redaktion wünschen wir ‘Reporter ohne Grenzen’ großen Erfolg!