Für viele Menschen in Deutschland wird spätestens mit dem Eintritt ins Rentenalter ein (Alp-)Traum war: Der von einer
klassenlosen Gesellschaft. Zumindest für eine bestimmte, immer größer werdende Bevölkerungsgruppe, scheint dieser Weg im Alter vorgezeichnet zu sein. Denn egal ob Geringverdiener oder beschäftigt nach dem neuen Mindestlohn, ob Erwerbstätiger mit Lücken im Berufsleben, ob arbeitslos mit oder ohne abgeschlossener Berufsausbildung: Spätestens wenn diese Menschen von ihrer Rente im Alter allein nicht leben können, macht ihr Curriculum Vitae keinen Unterschied mehr aus. Zu dieser Gruppe werden in Zukunft immer mehr Menschen gehören. So zeigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, dass 36 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in 2010 weniger als 2500 Euro brutto im Monat verdient haben. All jenen droht ab 2030, trotz einer Erwerbstätigkeit von 35 Jahren, eine Rente unterhalb der Grundsicherung. „Diese Menschen, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und keine weitere private Vorsorge betrieben haben, müssten mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten“, so äußerte sich 2012 die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Sie sah die Legitimität des Rentensystems in Gefahr und warnte vor einer Welle der Altersarmut in Deutschland. Betroffen seien Altenpfleger, Arzthelferinnen, Bäcker, Dachdecker, Einzelhandelskaufleute, Erzieherinnen, Kellner, Köche, Krankenschwestern, Maler, Physiotherapeuten und Verkäuferinnen, denn sie alle verdienen weniger als 2500 Euro brutto im Monat.
Einziger Ausweg aus dieser Misere, so die damalige Bundesarbeitsministerin, wäre eine private Altersvorsorge, wie zum Beispiel die Riesterrente, kombiniert mit einer Zuschussrente vom Staat. Hat ein Rentner 30 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und ab 2019 nachweislich privat für das Alter vorgesorgt, so könnte eine niedrige Rente durch diese Zuschussrente auf maximal 850 Euro aufgestockt werden – so das Konzept. Die Frage, ob Erwerbstätige mit 2500 Euro Einkommen im Monat neben Miete, Heizung, Strom, Sozialversicherungsbeiträge usw. noch Geld für eine Altersvorsorge aufbringen können, bleibt allerdings unbeantwortet.
Tatsächlich sorgen in Deutschland ausgerechnet diejenigen am wenigsten für ihr Alter vor, die es am nötigsten hätten und auch die höchsten Förderungen vom Staat kassieren könnten. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich vom unteren Einkommensfünftel in diesem Land bisher nicht einmal jeder Zweite um eine zusätzliche Altersvorsorge gekümmert. Gerade für diejenigen Menschen, die wenig verdienen, lohnt sich eine Altersvorsorge in Form der Riesterrente ohne eine Zuschussrente, wie von Ursula von der Leyen in 2012 gefordert, nicht. Denn die Einkünfte aus der Riesterrente gehen in die Berechnung der Grundsicherung ein. Wer also wenig verdient und damit rechnet, im Alter ohnehin so wenig Rente zu beziehen, dass diese unter dem Niveau der staatlichen Grundsicherung liegt, für den ist das derzeitige Modell der Riesterrente völlig uninteressant und nutzlos.
Als Folge daraus sind immer mehr Menschen im Rentenalter in Deutschland auf Sozialhilfe angewiesen. Ihre Zahl stieg 2013 um 7,4 Prozent auf 499.000. Das bedeutet 34.500 Menschen mehr als im Vorjahr, so das Statistische Bundesamt. Anders ausgedrückt: Drei Prozent aller über 65-Jährigen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. So viele wie nie zuvor. Die Grundsicherung im Alter entspricht dem Hartz IV Regelsatz für Arbeitslose, das sind derzeit 399 Euro im Monat plus Miet- und Heizkosten.
Ob mit oder ohne private Altersvorsorge, der Schritt in diese klassenlose Gesellschaft ist für alle vorgegeben, die eine niedrige Rente im Alter zu erwarten haben und damit auf eine zusätzliche Grundsicherung angewiesen sind. Der Gang zum Sozialamt, um im Alter seine Rente durch eine Grundsicherung aufzustocken, bedeutet aber im wahrsten Sinne des Wortes alle, und wirklich alle, Hosen runter zu lassen. Zunächst einmal muss ein 8-seitiges Antragsformular auf Leistung der Grundsicherung im Alter gemäß SGB XII ausgefüllt werden. Unter anderem wird abgefragt: Monatliche Kosten der Unterkunft, persönliche Situation des Antragsstellers, Bargeld, Guthaben und sonstiges Vermögen, Vermögensübertragungen der letzten 10 Jahre vor Antragsstellung. Zusätzlich hierzu werden gefordert: Eine Vermögenserklärung, eine Mietbescheinigung, eine datenschutzrechtliche Einwilligung, ein Mietvertrag, eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung, ein Nachweis zum Einkommen (z.B. Rentenbescheid), ein Nachweis über das Vermögen, Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten lückenlos und der Kfz-Brief.
Es ist daher zu vermuten, dass sich sehr viele Menschen, die im Alter Anrecht auf Grundsicherung hätten, sich den Gang zum Sozialamt ersparen und lieber auf ihr Recht einer sozialen Unterstützung verzichten und durch eine Nebentätigkeit, wie z.B. das Pfandflaschensammeln oder einen Nachtwächterjob, ihre Rente aufbessern. Laut Auskunft der Bundesregierung ist im Zeitraum von 2000 bis 2011 die Zahl der Ruheständler mit einem Minijob um knapp 60 Prozent also gut um 280.000 auf etwa 761.000 gestiegen. 120.000 der Minijobber waren im Jahr 2011 75 Jahre und älter. Nach Ansicht der Vorsitzenden des größten deutschen Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, handelt es sich dabei um Rentner, die Zeitungen austragen, Supermarktregale einräumen und andere wenig attraktive Jobs ausüben. Dies machten sie, „um ihre karge Rente aufzubessern“. Ein weiterer Ausweg aus der drohenden Altersarmut dürfte für viele die Unterstützung durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte sein.
Aber was darf man im Alter noch „besitzen“, wenn man Grundsicherung beantragt? Im Grunde genommen nichts! § 90 Abs.1 SGB XII besagt, dass der Leistungsberechtigte sein gesamtes verwertbares Vermögen vorrangig verbrauchen muss, bevor Sozialhilfe gewährt wird. Hierzu gehören zum Beispiel: Grundstücke und Rechte an Grundstücken (Grundschulden, Hypotheken), Sparkassen- und Bankguthaben, Aktien, Schmuck, PKW, Hausrat, Tiere und Luxusgegenstände, also alles, was zu Geld gemacht werden kann. Es gibt nur wenige Ausnahmen: 2600 €, wenn der Antragsteller das 60. Lebensjahr vollendet hat, Familien- oder Erbstücke, deren Veräußerung eine besondere Härte bedeuten würde; dieser Tatbestand ist auf besondere Ausnahmefälle beschränkt, § 90 Abs. 2 Ziff. 6. Des weiteren ein angemessener Hausrat. Hierbei sind die bisherigen Lebensverhältnisse des Sozialhilfeempfängers zu berücksichtigen, Wohnraum für Behinderte, angemessenes Hausgrundstück. Angemessen sind dabei nach herrschender Meinung z.B. Familieneigenheime und Eigentumswohnungen mit Wohnungsgrößen von 120 bis 130 m² .
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Staat“, so lautet Artikel 20, Abs.1 des Grundgesetzes. Wird unser heutiger Rechtsstaat diesem Anspruch noch gerecht?“ Daran besteht begründeten Zweifel! Nicht nur, dass moderne demokratische Mitbestimmung und Entscheidungsprozesse der Bürger auf Bundesebene, wie schon seit 25 Jahren gefordert, nach wie vor nicht umgesetzt werden, auch die Vereinfachung moderner Mitbestimmung auf Länderebene wird blockiert, so das jüngste Beispiel aus Rheinland-Pfalz.
Was für die Aushöhlung unserer demokratischen Rechte gilt, lässt sich auch auf sozialer Ebene fortführen. Kann man von einem sozialen Staat sprechen, der seine Mitbürger im Alter in die Armut hineinführt, wenn sie auf soziale Unterstützung angewiesen sind. All das, was man erarbeitet, was man aufgebaut, was man geerbt oder geschenkt bekommen hat, all das muss zunächst zu Geld gemacht werden, bevor man auf soziale Unterstützung vom Staat hoffen kann. Ob jahrelang erwerbstätig oder seit Schulabschluss Hartz-IV-Empfänger, ob verschuldet oder unverschuldet im Alter in finanzielle Notlage geraten, unser Staat macht da keinen Unterschied. Erst wenn man völlig mittellos ist, sehen unser Staat und damit unsere Politiker Handlungsbedarf.
Das Leben auf das Notwendigste reduziert, angewiesen zu sein auf mildtätige Organisationen und Hilfsdienste wie zum Beispiel die Tafel e.V., ein Dach über dem Kopf, ein paar Schuhe und Sachen zum Anziehen, aber ansonsten ausgemustert aus der Gesellschaft und ohne Zukunftsperspektiven, so sieht mittlerweile der Alltag vieler Menschen in Deutschland im Alter aus. Dank einer Politik, die nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten agiert und handelt. Soziale Verantwortung wird zunehmend für unsere Politiker zum Fremdwort. Entspricht das unserer Verfassung, unseren Grundwerten von Moral, Verantwortung, Mitgefühl und Teilnahme? Sollte das wirklich unser politisches Ziel und unser allgemeines Interesse sein, eine klassenlose und gleichzeitig mittellose Bevölkerungsgruppe von alten Mitmenschen? Sollte das unser Dank an unsere Mütter, Väter und Großeltern sein?
Wir haben es in der Hand! Es gibt Alternativen und klare Konzepte aus dieser Sackgasse, ein existenzsicherndes Grundeinkommen im Alter, ohne Bedingungen und zusätzlich zur Rente und anderen Einkommensquellen. Nur so ließe sich menschenwürdiges Leben, das auch die persönlichen Leistungen und das persönliche Umfeld mit einschließt, auch im Alter für alle Mitmenschen garantieren. Keine klassen- und mittellose Generation im Alter, sondern eine vielfältige, vielschichtige und individuelle Bevölkerungsgruppe, die nicht ausgeschlossen und ausgemustert am gesellschaftlichen Leben ist, sondern aktiv und ohne Existenzängste auch im hohen Alter am Leben teilnehmen darf. Das sollten wir unseren alten Mitmenschen schuldig sein!