Ein Gastartikel von jck_r
Das Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat wegen der Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ein Informationsblatt mit dem Schwerpunkt Finanzierung des BGE veröffentlicht.
Wie verschiedentlich berichtet, spricht das BSV jetzt von Mehrkosten von 23 Milliarden CHF statt noch wie im letzten September von 153 Milliarden.
Der Bundesrat hatte damals gerade mit diesen Zahlen des BSV die Ablehnung der Initiative empfohlen. Der Unterschied von 128Mrd CHF ergibt sich, weil der Schätzbetrag bzgl. der „Abschöpfung“ des BGE zwar geschätzt, aber nicht vom errechneten Finanzbedarf abgezogen wurde. Das ist jetzt korrigiert. Das BSV spricht jetzt nicht mehr von zusätzlichen Steuern von 153 Mrd. sondern von deutlich geringeren Finanzierungslücke von den 23 Mrd CHF.
Wer sich als BGE Befürworter jetzt freut und denkt, daraus die Finanzierbarkeit des BGE ableiten zu können, der irrt leider. Zwar klingt der Betrag von 23 Mrd. machbar, aber die Berechnung des BSV ist mehr als fragwürdig. Das BSV hat sich nach eigenen Angaben an Äußerungen der Organisatoren der Volksinitiative orientiert. Der Initiativtext selbst enthält allerdings weder ein Finanzierungsmodell noch einen Betrag fürs Grundeinkommen. Der Gesamtbedarf wird auf Basis der Wohnbevölkerung der Schweiz und einem Grundeinkommen von 2500 CHF im Monat bzw. 625 CHF für Kinder unter 14 Jahren berechnet. Diese Zahlen nennen auch die Initiatoren. Damit beziffert sich der Gesamtumfang auf 208 Mrd. CHF. Dies liegt weit über den gesamten Steuereinnahmen in der Schweiz – ähnlich, wie die in Deutschland bei einem Grundeinkommen von 1000€ errechnete Summe von einer Billion.
Auf den ersten Blick erscheint deswegen die Finanzierung eines BGE ohne aberwitzig hohe Steuern schlicht unmöglich. Dazu erscheint es widersinnig, das Grundeinkommen auch an Millionäre auszuzahlen. Dieser Eindruck entsteht, wenn man das Grundeinkommen losgelöst von seinem Finanzierungsmechanismus betrachtet. In diesem Fall wird leicht Brutto (nominaler Finanzbedarf) mit Netto (tatsächlich umverteilter Betrag) verwechselt. Im Dokument des BSV wird immerhin dieser Unterschied unter „Abschöpfen des Grundeinkommens“ berücksichtigt. Mit Verweis auf die Organisatoren der Initiative wird dieses „Abschöpfen“ folgendermaßen beschrieben: Als Beispiel dienen die Personen A, B und C mit einem Erwerbseinkommen von 6000, 1500 und 0 CHF. Nach der Darstellung des BSV werden bei A 2500CHF und bei B 1500CHF auf nicht näher beschriebene Weise abgeschöpft (siehe Grafik des BSV [PDF]). Am Ende hat A so wieder 6000, B und C je 2500 CHF.
Hier liegt das Problem der Betrachtungen des BSV. Denn diese Darstellung der Finanzflüsse passt zu keinem gängigem BGE-Modell, wie schon ein Blick in Wikipedia zeigt. Im Konsumsteuermodell nach Götz Werner wird das Gesamteinkommen einer Person weder ermittelt noch benötigt. Die oben dargestellte 100% Abschöpfung bei Person B ist so praktisch unmöglich. Beim Modell der negativen Einkommensteuer wäre das zwar machbar, aber es würde die Steuerbürokratie erfordern, die beispielsweise Milton Friedman bei seinem Modell gerade vermeiden will. In dem Modell von Fridman gilt: Der Steuerbetrag ist die Summe der Einkünfte multipliziert mit dem einheitlichen Steuersatz abzüglich Grundeinkommen. Konkret ergibt sich mit einem Steuersatz von 50% (NIFT-50) für A 5500CHF, B 3250 CHF und C 2500 CHF. Wie man sieht werden eben nie 100% abgeschöpft, sondern es wird nur der Steuersatz angewendet.
Im Gegensatz zur Rechnung des BSV steigt auch das Einkommen von B. Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn nach den Ausführungen des BSV bringt B seine bisherige Erwerbsarbeit überhaupt keinen finanziellen Vorteil mehr. Dieser Effekt wurde in der Debatte im „Erstrat“ z.B. vom Nationalrat Sebastian Frehner direkt als ein Grund zur Ablehnung des Grundeinkommens angeführt. Tatsächlich ist eher das Gegenteil der Fall. Jedenfalls in Deutschland ist ein Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von 100€ für ALG-II Bezieher ziemlich unrentabel, da ihm wegen der Anrechnung auf ALG-II effektiv nur 20% bleiben. Anschaulich ist das Problem auf Wikipedia im Artikel zum ALG II dargestellt. Beim Grundeinkommen gibt es diese „Motivationsdelle“ gerade nicht!
Die „Abschöpfung“ bzw. der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobedarf ist nicht nur für die Finanzierung wesentlich. Es ist auch der Grund, wieso „Millionäre“ das Grundeinkommen sogar bekommen müssen. Das Grundeinkommen hat nicht nur die Rolle einer allgemeinen Grundsicherung, sondern wird in beiden oben aufgeführten Modellen auch Umsetzung des Sozialstaatsprinzips im Bereich der Besteuerung benötigt. In Deutschland gibt es hier Stellungnahmen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
In der Schweiz ist die Situation grundsätzlich mit Deutschland vergleichbar. Die Einkommensteuer ist auch dort progressiv gestaltet, d.h. je höher das Einkommen desto höher der Steueranteil. Allerdings sind die Steuersätze in der Schweiz nicht einheitlich, sondern es gibt einen Bundes-, Kantons- und Gemeindeanteil. Dabei legt jede Ebene ihre eigenen Steuersätze und Freibeträge fest, wobei in der Regel die Progression über Stufentarife verwirklicht ist. Wie das zusammenspielt, kann man sich für das Beispiel Zürich als Grafik auf Wikipedia ansehen
Aus dieser Grafik kann man einen Grenzsteuersatz von insgesamt ungefähr 41,6% ablesen (im Vergleich zu 45% in Deutschland). Dieser Steuersatz führt bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von X=300 000 CHF zu einem echtem Steuersatz von 30,4%. Dieser Unterschied zwischen nominellem Steuersatz (41,6%) und tatsächlichem (30,4%) kann man als Steuersubvention in Höhe von etwa 2800 CHF pro Monat betrachten.
Diesen Subventionseffekt gibt es bei allen Einkommen z.B. bei Y=80 000 CHF sind es etwa 1840 CHF oder bei Z=14 000 CHF ungefähr 455 CHF.
In absoluten Zahlen gilt, je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuerspareffekt. Dabei sollte man bedenken, dass schon der Grundbetrag (enthält weder Miete noch Heizkosten) des Existenzminimums in Zürich bei 14 400 CHF im Jahr liegt. Dennoch fallen bei 14 000 CHF immerhin schon 364 CHF Steuern an. Das klingt zwar wenig, aber in Deutschland gilt das Besteuern von Einkommen unter dem Existenzminimum schlicht als verfassungswidrig.
Vergleicht man diesen Sachverhalt mit einem Grundeinkommen nach Friedman auf Basis der vorgeschlagenen 2500 CHF und des Grenzsteuersatzes von 41,6% (NIFT-41,6), würden sich für X, Y und Z die gleiche Subvention ergeben: das nominelle Grundeinkommen von 2500 CHF. Das tatsächliche Grundeinkommen, also Netto zu finanzieren, sind bei X -300CHF, bei Y 660 CHF und Z 2045 CHF. Somit ist der Finanzbedarf des BGE für diese 3 Personen insgesamt nicht 7500 CHF sondern nach „Abschöpfung“ 2405 CHF ohne Einsparungen bei Sozialausgaben, Erhöhen der Steuersätze oder sonstige Änderungen.
Im Beispiel liegt das Einkommen von Z unter dem Existenzminimum, weshalb dieser heute Anspruch auf Sozialleistungen hat. Diese können beim BGE entfallen und finanzieren einen weiteren Teil. Trotzdem zeichnet sich im Zahlenspiel ein deutlicher Mehrbedarf ab. Denn die unteren und auch mittleren Netto-Einkommen würden deutlich steigen. Im Beispiel sieht man das bei X, der bei einem auch für Schweizer Verhältnisse nicht kleinen zu versteuerndem Jahreseinkommen von 80 000CHF auf eine Steigerung von +11,5% kommt. Hier bietet es sich an die „Abschöpfung“ durch eine Erhöhung des Steuersatzes zu steigern. Bei NIFT-50% ergibt sich nach Abschöpfung in dieser speziellen Situation insgesamt sogar ein Überschuss von 353 CHF. Dennoch hat Y noch einen kleinen Vorteil von etwa +1%. Selbst die Erhöhung des nominellen Steuersatzes wirkt sich im Beispiel für untere und mittlere Einkommen nicht nachteilig aus. Allerdings gibt es hier bei hohen Einkommen deutliche Nachteile (-14%). Dem könnte man in der Schweiz beispielsweise durch Senken oder Abschaffen der Vermögenssteuer entgegenwirken – wenn man möchte.
Hier stellt sich die Frage, was man außer sicherer Existenz und Teilhabe erreichen will? Will man eine höhere Umverteilung erreichen? Will man das Steuer- und Sozialsystem vereinfachen? Wo soll der Schwerpunkt liegen? Welche bestehenden Sozialleistungen kann das BGE ersetzen, welche nicht. Hier könnte und müsste die Detaildiskussion für ein konkretes Modell beginnen. Dies kann ein einzelner Artikel nicht leisten.
Insgesamt gilt so für die Eingangsfrage nach der richtigen Zahl wohl einfach: keine. Die Grundlegenden Finanzierungsmechanismen sind schlicht nicht verstanden. Die „Abschöpfung“ lässt sich zwar wie oben für künstliche Beispiele rechnen, aber für die Bestimmung der Gesamtsumme sind sehr präzise Daten des Steueraufkommens notwendig. Deswegen ist es auf Basis der frei zugänglichen Daten kaum möglich, ein komplettes, schlüssiges Modell zu erstellen. So ist der Ansatz der Initiative kein Modell, sondern das Ziel in den Vordergrund zu stellen, nachvollziehbar.
Leider hat sich im Verlauf gezeigt, dass öffentliche Stellen wie das BSV nicht wirklich versuchen sich umfassend zu informieren (Holschuld). Im Gegenteil wird das Bereitstellen der Informationen durch die Befürworter erwartet (Bringschuld).
Die Diskussion in der Schweiz findet so leider eher auf Basis von emotionalen Einschätzungen, denn auf Basis von Sachkunde statt. Das zeigt die oben erwähnte Debatte der Nationalräte. Schließlich passt die Fehldarstellung des BSV zu dem Vorurteil, das BGE senke massiv den Anreiz zur Erwerbsarbeit insbesondere im unteren Einkommensbereich. Dieses wurde dann auch von den Gegnern häufig angeführt (z.B. von Bernhard Guhl). Die deutliche Ablehnung mit 146 zu 14 Stimmen bei 12 Enthaltungen wundert so nicht. Von mehreren Nationalräten wurde die Unbestimmtheit insbesondere hinsichtlich der Finanzierung bemängelt.
Wir als BGE-Befürworter in der Piratenpartei wollen und können mangels aussagekräftiger Daten kein konkretes Modell entwickeln – höchstens einige grobe Modellskizzen. Was wir machen wollen, können und müssen ist die grundsätzlichen Mechanismen und Aspekte – nicht zuletzt die Finanzflüsse – verständlich zu machen. Es muss unser Ziel sein in Zusammenarbeit mit anderen Befürwortern die Debatte auf eine sachlich fundierte Basis zu stellen. Einen kleinen Schritt hierzu trägt hoffentlich die obige Diskussion der „Abschöpfung“ bei. Nur wenn die grundlegenden Mechanismen klar sind, kann eine es breite Akzeptanz des BGE in der Gesellschaft geben.
Guter Artikel, danke!
Um noch mal den einen Aspekt in der Schweizer Diskussion zu verstärken, siehe http://www.grundeinkommen.ch/bundesrat-gibt-zu-das-bedingungslose-grundeinkommen-kostet-25-nicht-153-milliarden-franken/#comment-11096
Milton Friedman schreibt sich mit ie, https://de.wikipedia.org/wiki/Milton_Friedman (Hinweis ggf. nach Korrektur löschen)
Ist korrigiert, Danke für den Hinweis.
Wenn Mensch sich darauf verständigen kann, einen leistungslosen Bezug in Höhe von 66% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Nettoeinkommens (nicht Median) als BGE zu gewähren, dann liesse sich das bezogen auf 2013 mit einer täglichen Umlaufsicherung in Höhe von 0,2214% auf die Geldmenge M1 (liquide Geldmenge) locker finanzieren – ohne das dadurch Mehrkosten für den Staat verursacht würden.
Wer mehr dazu erfahren möchte: http://www.bge-kreise.de unter Finanzierungsmodell.
Liebe Grüße
Dirk Schumacher
Lieber Herr Schuhmacher, Ihr Modell beruht auf Umsatzsteuer und Geldumlaufsicherung. Da der private Konsum aber nur ca. 75 % der Wertschöpfung in D beträgt,kommen Sie auf 67 statt 50 % einer Negativen Einkommensteuer ! Das bedeutet weniger Erwerbsnetto ! Und die Negative Einkommensteuer als Flat Tax für bGE ist schon eine Umlaufsicherung,da sie die volle Wertschöpfung erfasst. Zudem erreicht die Negative Einkommensteuer das doppelte bGE im Vergleich zu einer Konsumsteuer, da sie die Grundfreibeträge auch ausleiht und wieder zurückgibt. Sie kostet nur die Hälfte als Umverteilung von Oben nach Unten. Und da sie auch nur die AG-Sozialabgaben mit ausleiht und im bGE kopfanteilmäßig zurückgibt,kostet sie effektiv auch nicht mehr als heute die Grundsicherungen. Dazu braucht man KEINE bGE-Kreise und KEINE neue Währung.
Das bGE in der Schweiz „kostet“ immer 208 Mrd.. Das gilt z.B. bei Mehrwertsteuer! Man kann nämlich Sozialausgaben nicht mit Steuereinnahmen verrechnen! Das ist das Prinzip der doppelten Buchführung! Man ersetzt nur bisherige Steuern durch eine neue!
Bei Friedmans Negativer Einkommensteuer aber „kostet“ das bGE dann nur 108 Mrd., weil 104 Mrd. nur ausgeliehene Grundfreibeträge sind durch Besteuerung ab dem ersten Rappen bzw. Cent in D (Steuerklasse 6 in D). Das ergibt sich dadurch, dass das Prokopfeinkommen als arithmetisches Mittel aller Einkommen das Volkseinkommen in exakt 2 Hälften teilt ! Bei Steuersatz 50 % für alle werden dann 22,5 % des Volksenkommens von Oben (10 % der Bürger) nach Unten (90 % der Bürger) umverteilt !
In D sind diese 560 Mrd. für 1130 € bGE aber heute schon finanziert hälftig als Einkommensteuern und hälftig als AG-Sozialabgaben.Durch den Steuersatz 50 % werden letztere überflüssig, die KV/PV wird voll im bGE finanziert, RV und AV benötigen nur noch wie Staatsgehälter die halben Kosten ! Die andere Hälfte wird ja durch bGE ersetzt !
Grds. wird bGE NICHT aus Steuern finanziert, sondern aus dem Volkseinkommen ! Das Volkseinkommen ist aber in der VGR von destatis zugänglich, 2015 z.B. 2260 Mrd. !
Das bGE-Modell von Friedman ist aber eine Steuerformel
Netto = 0,5 * Brutto + Familienköpfe * bGE auch für Brutto = 0 mit bGE = 0,5 * Prokopfeinkommen = 0,5 * 2260 € = 1130 € mtl..
Können Sie bitte verständlicher erläutern, was der Unterschied zwischen finanzieren aus Steuern und finanzieren aus Volkseinkommen ist? Und warum die Staatsgehälter dann nur die Hälfte kosten sollen? Inwiefern wird „die andere Hälfte ja durch BGE ersetzt“?