1. Dezember 2024

153 oder 23 Milliarden CHF – Wie viel würde die Schweizer das Grundeinkommen kosten?

Der Diskussionspunkt beim BGE ist immer wieder die Finanzierbarkeit - wer bekommt wie viel und wie soll das bezahlt werden? Mehrere Vorschläge und Modelle gibt es dafür bereits, doch ist das der richtige Ansatz? Gastautor jck_r meint, man müsste sich zuerst einmal darüber klar werden, was man mit dem BGE überhaupt erreichen soll.

6 thoughts on “153 oder 23 Milliarden CHF – Wie viel würde die Schweizer das Grundeinkommen kosten?

  1. Wenn Mensch sich darauf verständigen kann, einen leistungslosen Bezug in Höhe von 66% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Nettoeinkommens (nicht Median) als BGE zu gewähren, dann liesse sich das bezogen auf 2013 mit einer täglichen Umlaufsicherung in Höhe von 0,2214% auf die Geldmenge M1 (liquide Geldmenge) locker finanzieren – ohne das dadurch Mehrkosten für den Staat verursacht würden.
    Wer mehr dazu erfahren möchte: http://www.bge-kreise.de unter Finanzierungsmodell.
    Liebe Grüße
    Dirk Schumacher

    1. Lieber Herr Schuhmacher, Ihr Modell beruht auf Umsatzsteuer und Geldumlaufsicherung. Da der private Konsum aber nur ca. 75 % der Wertschöpfung in D beträgt,kommen Sie auf 67 statt 50 % einer Negativen Einkommensteuer ! Das bedeutet weniger Erwerbsnetto ! Und die Negative Einkommensteuer als Flat Tax für bGE ist schon eine Umlaufsicherung,da sie die volle Wertschöpfung erfasst. Zudem erreicht die Negative Einkommensteuer das doppelte bGE im Vergleich zu einer Konsumsteuer, da sie die Grundfreibeträge auch ausleiht und wieder zurückgibt. Sie kostet nur die Hälfte als Umverteilung von Oben nach Unten. Und da sie auch nur die AG-Sozialabgaben mit ausleiht und im bGE kopfanteilmäßig zurückgibt,kostet sie effektiv auch nicht mehr als heute die Grundsicherungen. Dazu braucht man KEINE bGE-Kreise und KEINE neue Währung.

  2. Das bGE in der Schweiz „kostet“ immer 208 Mrd.. Das gilt z.B. bei Mehrwertsteuer! Man kann nämlich Sozialausgaben nicht mit Steuereinnahmen verrechnen! Das ist das Prinzip der doppelten Buchführung! Man ersetzt nur bisherige Steuern durch eine neue!
    Bei Friedmans Negativer Einkommensteuer aber „kostet“ das bGE dann nur 108 Mrd., weil 104 Mrd. nur ausgeliehene Grundfreibeträge sind durch Besteuerung ab dem ersten Rappen bzw. Cent in D (Steuerklasse 6 in D). Das ergibt sich dadurch, dass das Prokopfeinkommen als arithmetisches Mittel aller Einkommen das Volkseinkommen in exakt 2 Hälften teilt ! Bei Steuersatz 50 % für alle werden dann 22,5 % des Volksenkommens von Oben (10 % der Bürger) nach Unten (90 % der Bürger) umverteilt !
    In D sind diese 560 Mrd. für 1130 € bGE aber heute schon finanziert hälftig als Einkommensteuern und hälftig als AG-Sozialabgaben.Durch den Steuersatz 50 % werden letztere überflüssig, die KV/PV wird voll im bGE finanziert, RV und AV benötigen nur noch wie Staatsgehälter die halben Kosten ! Die andere Hälfte wird ja durch bGE ersetzt !
    Grds. wird bGE NICHT aus Steuern finanziert, sondern aus dem Volkseinkommen ! Das Volkseinkommen ist aber in der VGR von destatis zugänglich, 2015 z.B. 2260 Mrd. !
    Das bGE-Modell von Friedman ist aber eine Steuerformel
    Netto = 0,5 * Brutto + Familienköpfe * bGE auch für Brutto = 0 mit bGE = 0,5 * Prokopfeinkommen = 0,5 * 2260 € = 1130 € mtl..

    1. Können Sie bitte verständlicher erläutern, was der Unterschied zwischen finanzieren aus Steuern und finanzieren aus Volkseinkommen ist? Und warum die Staatsgehälter dann nur die Hälfte kosten sollen? Inwiefern wird „die andere Hälfte ja durch BGE ersetzt“?

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