Gastbeitrag der „AG Digitaler Wandel“
Zuerst einmal die gute Nachricht. Mit nur circa 8 (!) Monaten Verspätung hat es die Regierung nun endlich geschafft, eine, nach ihrer Lesart, „Digitalstrategie“ bereitzustellen. Die Verzögerungen ergaben sich, weil irgendwie alle Ministerien beteiligt werden und auch ihre eigenen Punkte einbringen mussten.
Und damit sind wir, bevor wir auf die eigentlichen Inhalte eingehen, bereits beim ersten Kritikpunkt.
Eine zielführende, ganzheitliche, und auch in der Umsetzung realistische und nachprüfbare Digitalstrategie ist das vorgelegte Papier nicht, denn das bedarf eines Digitalministers, der die Koordination und Umsetzung verantwortet.
Und ohne Herrn Wissing zu nahe treten zu wollen: Er ist alles Mögliche, aber kein Digitalminister. Dazu würde es nämlich eines eigenen, wirklichen Digitalministeriums bedürfen.
Aber zu dieser radikalen, aber sinnvollen Maßnahme konnte sich die Ampel nicht durchringen.
Und genau unter diesem Aspekt muss man auch die „Digitalstrategie“ verstehen:
Ein wildes Sammelsurium von Maßnahmen aus den unterschiedlichsten Ecken (Ministerien), was dann noch nicht einmal in sich harmonisch und aufeinander abgestimmt wirkt.
Als zweiter, grundsätzlicher Kritikpunkt ist anzumerken, dass wohl weder bei der Erstellung, noch bei der finalen Begutachtung der „Digitalstrategie“ die S.M.A.R.T.-Kriterien eine elementare Rolle spielten – Kriterien, die im Projektmanagement für eine Überprüfung des Projektfortschritts und -erfolgs unerlässlich sind. Da die Bundesregierung hier offensichtlich Nachbesserungsbedarf hat, helfen wir natürlich gern weiter. [1] https://kommunalwiki.boell.de/index.php/SMART-Ziele#:~:text=SMART%20ist%20die%20Abk%C3%BCrzung%20f%C3%BCr,attraktiv%2C%20realistisch%20und%20terminiert%20sein.
Als dritten Punkt müssen wir leider auch die KPI (Key Perfomance Indicator) ansprechen. Ja, wir honorieren das Bestreben, die vorgeschlagenen Maßnahmen in irgendeiner Form „messbar“ zu machen und deswegen in das Dokument irgendwie „KPI“ einzubringen. Allerdings scheint auch diesbezüglich ein riesiger Informationsbedarf in der Bundesregierung zu bestehen. Auch hier natürlich ein kleiner Service unsererseits. [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Key-Performance-Indicator
Was steht nun eigentlich in der Digitalstrategie drin
Man findet in dem vorgelegten Papier dann sogenannte 18 „Leuchtturmvorhaben“, von denen sich die Bundesregierung eine große Hebelwirkung verspricht.
Auf 51 Seiten sind dann verschiedene Maßnahmen aus allen möglichen Bereichen und Ministerien zusammengetragen worden.
Es sind beileibe nicht nur völlig neue Maßnahmen dabei, denn das Thema Breitbandausbau begleitet uns ja nun schon seit diversen Regierungen. Da haben es sich einige Ministerien offensichtlich sehr einfach gemacht und das gemeldet, was schon lange bekannt war oder schon lange in der Kritik steht.
51 Seiten für eine Digitalstrategie klingt erst einmal sehr groß. Doch durch die Aufnahme der oben beschriebenen „KPI“ sowie der nachfolgend beschriebenen „UserJourneys“ ist dieser Umfang dann auch erklärbar.
UserJourneys haben Premiere
Es haben erstmals in einer Digitalstrategie „UserJourneys“ auf der Grundlage von „Personas“ Einzug gefunden.
Das finde ich sehr bemerkenswert und gut.
Denn es wird damit versucht, die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht der Nutzenden zu betrachten. Dies soll Sorge tragen, dass die in der Strategie benannten Maßnahmen und ihre Umsetzung nicht nur auf das interne Verwaltungshandeln ausgerichtet sind (wie in den bisherigen Strategien üblich), sondern auf Nutzerfreundlichkeit, Anwendbarkeit und Durchgängigkeit aufgrund der jeweiligen Situation der Nutzenden ausgerichtet werden.
Was „UserJourneys“ und „Personas“ sind und wozu man die verwendet, findet Ihr übrigens hier:
Digitale Infrastruktur und Digitale Identität
Kernpunkt des Ganzen ist das Ziel, dass „Ende 2025 die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser versorgt“ sind. Und bis „2030 werden wir eine flächendeckende energie- und ressourceneffiziente Versorgung mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus haben.“
Das klingt erst einmal großartig, doch wenn man die bisherigen Versprechungen der vorhergehenden Bundesregierungen zugrunde legt, dann hätten wir doch alle längst schon Glasfaser.
Zumal die Strategie die Antwort schuldig bleibt, wie denn nun das Ziel bis Ende 2025 erreicht werden soll, monitort wird und welche Zwischenschritte man bis dahin kontrollieren möchte. Hierzu auch – versprochen, zum letzten Mal – der oben stehende Hinweis auf die fehlenden KPI und S.M.A.R.T.
Ebenso ist fraglich, was denn dann 2030 unter „flächendeckend“ zu verstehen ist.
Sind das dann 80 %, 90 % oder doch gar 100 %. Die Antwort findet sich weder in der Strategie, noch in den darunter definierten „KPI“.
Als zweiten zentralen Punkt sieht die Bundesregierung das Thema „digitale Identitäten“. Und ja, das Thema ist von zentraler Bedeutung für die Inanspruchnahme der digital bereitgestellten Möglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Auch eingedenk der kürzlich erst gehackten „Videoidentifizierung“ [5](https://t3n.de/news/video-ident-verfahren-krankenkassen-gehackt-ccc-1491073/), die ja lange Zeit von Krankenkassen und auch der Post benutzt wurde.
Dass in diesem Zusammenhang auch das „Registermodernisierungsgesetz“ sowie die „staatliche digitale ID“ eine wichtige Rolle spielen ist demnach folgerichtig.
Warum dann allerdings diese digitale Identität nur “in mindestens fünf Wirtschaftssektoren … (als) unternehmensunabhängige Identität zur Identifizierung genutzt werden kann“, das bleibt dann wieder das Geheimnis der Verfasser der Digitalstrategie. Es widerspricht auch der eigenen Aussage in der Präambel:
„Es ist daher eine Kernaufgabe des Staates, sichere Identifizierungsmittel zur Verfügung zu stellen.“
und
„die umfassende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, damit sich Behördengeschäfte – auch mithilfe staatlicher digitaler IDs – ortsunabhängig und effizient elektronisch erledigen lassen.“
Zumindest hat man bei der digitalen Identität nun erkannt und auch festgeschrieben, dass diese im europäischen Maßstab gedacht und umgesetzt werden muss. Schauen wir mal, ob der in diesem Bereich bisher „standardisierte“ deutsche Sonderweg ein Ende haben wird.
In diesem Gesamtkontext wird auch die Weiterentwicklung des Online-Ausweises genannt. Dass dieser – in 2010 eingeführt – bis heute eher ein Schattendasein fristet, darf nicht unerwähnt bleiben. Aber anstatt diesem Grundproblem mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, versteift sich das Bundesinnenministerium (BMI) hier darauf, dass der Online-Ausweis unbedingt auf das Smartphone muss (smart eID). Dabei sollen die auf dem Online-Ausweis vorhandenen Identitätsdaten und kryptographischen Schlüssel in einem speziellen Sicherheitschip (Secure Element) des Smartphones abgelegt werden.
Wohl wissend, dass es aktuell nur ein Gerät am Markt gibt, das diese Technologie unterstützt. Und ebenso wissend, dass seitens der Gerätehersteller keinerlei Zusagen gemacht werden, wann dies für andere Modelle der Fall sein wird. Bedenkt man, dass dies mit Sicherheit auch nur auf den allerneuesten (und damit auch nicht preisgünstigen) Geräten verfügbar ist und somit alle „alten“ Bestandsgeräte damit nichts anfangen können werden, muss man sich schon die Frage stellen, was das BMI da eigentlich treibt.
Um dieses Problem zu umgehen, plant die Bundesregierung eine zweite Variante, die die Ausweisdaten im normalen Smartphone-Speicher ablegt und zur Absicherung der kryptographischen Schlüssel die von iOS und Android bereitgestellten Systemfunktionen nutzt. Ob und wann diese allerdings kommt, ist auch noch offen.
Dieser Punkt der Digitalstrategie ist damit ein Fail mit Vorankündigung.
Ein weiteres, damit zusammenhängendes Thema ist das Online-Zugangsgesetz (OZG). Dieses gibt es ja nun schon länger (2017) und es verpflichtet alle Behörden (Bund, Länder, Kommunen), bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch online zur Verfügung zu stellen.
Dass die hehren Ziele des OZG, gerade auf Landesebene und kommunaler Ebene, nicht erreicht werden, das pfeifen die Spatzen schon länger von den Dächern. Insofern klar, muss natürlich die „Weiterentwicklung OZG“ (OZG 2.0) auch in eine Digitalstrategie. Auch wenn man einfach nur bei der Ankündigung bleibt und nicht konkreter wird (oder werden will), was genau weiterentwickelt werden soll.
Schaut man sich dann allerdings die dazu definierten „KPI“ an, verdichtet sich das Gefühl, dass auch das OZG2.0 dann irgendwann scheitern und es ein OZG3.0 geben wird. Denn in den „KPI“ steht definitiv nichts, woran sich der Erfolg messen lassen könnte.
eRezept – echt jetzt?
Ja, die Digitalstrategie nennt das E-Rezept hier als „Pflichtanwendung“. Alle, die verschreibungspflichtige Medikamente benötigen, denken jetzt also besser über die Anschaffung eines geeigneten elektronischen Geräts nach – auch Senioren, Menschen mit niedrigerem Einkommen, usw.
Wie jedoch die, eher traurige, Realität ausschaut, beschreibt nachfolgende Pressemitteilung sehr gut.
[6] https://wochentlich.de/ehealth-kassenarzte-in-testregion-stoppen-einfuhrung-des-e-rezepts/
Diese Meldung toppt das ganze Gezerre und die Peinlichkeiten und Absonderlichkeiten, die sich in den letzten Jahren um Telematik, Gematik etc. aufgetürmt haben.
Und wenn wir jetzt in die Digitalstrategie der Bundesregierung schauen, finden wir das hier:
„Wir werden das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen.“
Wer sich jetzt, ob dieser in der Digitalstrategie vorhandenen Aussage, verwundert die Augen reibt, befindet sich gerade mit uns in guter Gesellschaft. Natürlich versucht die Regierung sich dann gleich mit folgender Passage zu retten:
„Wir werden die Gematik als digitale Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur) zukunftsfest aufstellen.“
Sicher, was im letzten Jahrzehnt nicht funktioniert hat und zum totalen Versagen des ganzen Vorhabens führt, wird, schwupps, natürlich zukunftsfest. Da hilft es auch nichts, wenn der Gesundheitsminister Karl Lauterbach via Twitter das E-Rezept bewirbt bzw. gesundbeten möchte. [7] https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1563201256503799808
Und man sucht dann in den KPI vergeblich nach den Maßnahmen bzw. Messpunkten, wie man dieses Desaster beseitigen will.
Lediglich wird erwähnt, dass „mindestens 80 % der GKV-Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen und das E-Rezept als Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert ist.“
Uff. Nun gut. Man könnte jetzt sagen, dass dies halt ein Punkt ist, der einfach nur unglücklich formuliert ist. Leider nein. Dazu schauen wir einfach schnell in ein anderes Kapitel.
Digitale Bildung
Kurzer Rückblick: Bereits 2016 (nein, das ist kein Scherz, das war vor 6 Jahren) hat ein Mitglied der AG Digitaler Wandel darauf hingewiesen, dass der seinerzeit aufgelegte Digitalpakt unzureichend sein wird, die digitale Kreidezeit zu beenden. [8] Digitalpakt Bildung – noch nicht das Ende der Kreidezeit – Digitalisierung, Politik und Zeitgeschehen (smegworx.com)
Er war von der Konzeption her schlecht gedacht, unausgegoren und hat wesentliche und für den Erfolg notwendige Punkte einfach nicht berücksichtigt. Das wurde auch nochmals 2018 deutlich und 2020 bestätigt.
Insofern muss es schon verwundern, wenn die Bundesregierung in ihrer Digitalstrategie schreibt, dass
„… der Digitalpakt für Schulen nachhaltig gestaltet ist und ein Digitalpakt 2.0 beschlossen ist.“
Keine Spur davon zu finden, wie man den kaputten Digitalpakt repariert und auch kein Wort dazu, wie man den Digitalpakt 2.0 anders und besser machen kann. Wirksam. Für die Lehrenden und Schülerinnen und Schüler.
Das ist nicht nur bitter enttäuschend, das ist auch ein Armutszeugnis der aktuellen Regierung bzw. der an diesem Punkt beteiligten Ministerien. Da retten auch Verweise auf die „Bilanzierung“ und die „Abstimmung mit den Ländern“ nichts mehr.
Welche weiteren Eckpunkte findet man ansonsten in der Digitalstrategie?
Im Verkehrssektor soll mehr mit Verkehrsdaten gearbeitet werden. Dies soll mit „der staatlich geförderten Datenplattform MDS („Mobility Data Spaces“)“ möglich werden. Natürlich für Unternehmen – bis zu 250 sollen es dann sein – die mit diesen Daten arbeiten sollen. Die Daten dazu sollen von den Behörden kommen, die was mit Verkehr zu tun haben.
Dazu soll das autonome Fahren in weiteren „Pilotvorhaben“ vorangetrieben werden. Okay, da kommt nun das nächste Pilotvorhaben. Wäre schön, wenn es dann mal irgendwann nicht mehr nur Pilotvorhaben geben würde, sondern Verstetigung und Ausbau.
Weiterhin soll es Digitalisierungsbestrebungen bei der Bahn geben, wie „digitales Kapazitätsmanagement und Predictive Maintenance“, und im Flugverkehr sollen die Abfertigungsprozesse automatisiert werden.
Gut ist, dass die Unterstützung für „den Aufbau eines zukunftsgerichteten und datenschutzkonformen Mobilitätsdatenökosystems durch die Verknüpfung zwischen Mobility Data Space (MDS) und dem Nationalen Zugangspunkt zu Mobilitätsdaten (Mobilithek)“ in der Strategie verankert wird.
Im Baubereich, welch Überraschung, sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse digital verkürzt werden. Ich glaube, am Thema Bürokratieabbau ist bisher jede Bundesregierung gescheitert und selbst ein bayerischer Vertreter in der EU hat sich daran die Zähne ausgebissen.
Interessanterweise wird das Thema „BIM“ (Building Information Modelling) in der Strategie verankert.
Building Information Modelling ist der ganzheitliche Prozess zum Erstellen und Verwalten von Informationen für ein Bauobjekt. Basierend auf einem intelligenten cloudbasierten Modell, integriert BIM strukturierte, multidisziplinäre Daten, um eine digitale Darstellung eines Objekts über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu erstellen – von der Planung über den Entwurf bis hin zum Bau und Betrieb.
Ganz unabhängig von Software und veränderten Prozessen ist die grundlegende Voraussetzung dafür ein Kultur- und Mentalitätswandel. Wie die Bundesregierung diesen mittels der Strategie voranbringen mag, dazu bleibt sie die Antwort leider schuldig.
Im Bereich der Familie soll ein neuer „Familienassistent“ angeboten werden, der ein „Vorreiter für ein modernes und nutzerfreundliches Informationsangebot der Bundesregierung“ werden soll. Dieser soll neben dem schnellen und zielgerichteten Zugriff auf Informationen auch schnelle Antragstellungen ermöglichen. Zusätzlich setzt man sich das Ziel, den Anteil der Frauen in IT-Berufen, an digitalen Fortbildungsmaßnahmen und den Anteil an Frauen im HomeOffice zu erhöhen.
Natürlich haben auch andere Ministerien ihre Punkte in das Sammelsurium – sorry, in die Strategie – eingebracht.
Die könnt Ihr aber dann gern selbst nachlesen und schauen, ob für Euch wichtige oder interessante Punkte vorhanden sind.
Sehr zu begrüßen ist folgender Punkt:
„Digitale Angebote, Dienste und Technik werden von vornherein konsequent so gestaltet, dass diese barrierefrei, nutzer- und datenschutzfreundlich sowie sicher by design sind und dadurch für die Menschen domänen-übergreifend ein souveräner Umgang mit ihren eigenen Daten auf Grundlage eines starken und modernen Datenschutzes gewährleistet wird.“
Das ist, gerade im Rückblick auf die letzten Regierungen, ein spürbarer Fortschritt.
Wenn, ja wenn es denn auch umgesetzt wird.
Dazu, das finden wir bemerkenswert, findet sich auch das Recht auf Verschlüsselung in der vorgelegten Strategie wieder.
„Wir führen ein Recht auf Verschlüsselung … ein.“
Allerdings muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass dieses Recht auf Verschlüsselung nur dann sinnvoll ist, wenn es keine staatlich verordneten Hintertüren geben wird. Und dazu findet man leider in der vorgelegten Digitalstrategie kein Wort. Das ist eine verpasste Chance, die Glaubwürdigkeit beim Thema Verschlüsselung nachhaltig wiederherzustellen.
Viel schlimmer noch, denn der eigene Anspruch
„Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Meinungsfreiheit auch online Bestand hat und Überwachungsrisiken systematisch minimiert werden, etwa mit einem Recht auf Verschlüsselung“
wird durch die im Raum stehende EU-Chatkontrolle ad absurdum geführt. Dass sich zu diesem brisanten Thema dann nicht einmal ansatzweise etwas in der Digitalstrategie findet, das ist nicht nur absurd, sondern auch extrem ärgerlich.
Anstatt 61 Fragen nach Brüssel zu senden, wäre hier die Möglichkeit vorhanden gewesen, der anlasslosen Massenüberwachung einen Riegel vorzuschieben und zu verdeutlichen, dass man das Recht auf Verschlüsselung nicht nur als hohle Phrase versteht, sondern ernst nimmt.
Fazit
Begrüßenswert in der „Digitalstrategie“ sind sowohl die Aufnahme von „UserJourneys“, als auch der erstmalige Versuch, mit KPIs messbare Ziele zu gestalten. Auch wenn dies bei den KPI überwiegend gründlich misslingt.
Es sind eine Menge Maßnahmen quer durch alle Ministerien hinweg eingesammelt worden, auch wenn naturgemäß die Intensität der Beteiligung der einzelnen Ministerien sehr heterogen ist.
Allerdings, und das ist der generelle und übergreifende Kritikpunkt, ist dies keine in sich geschlossene Strategie. Eine Sammlung von Einzelmaßnahmen, so gut und wichtig sie auch sein mögen, macht nun mal noch keine Strategie.
Hinzu kommt noch ein für Minister Wissing sehr angenehmer Punkt:
Wenn aus den Maßnahmen einzelner Ministerien etwas schiefgeht, dann kann er als „Digitalminister“ alle Schuld von sich weisen und auf die Ministerien zeigen. Sehr geschickt, auch wenn es absolut nicht dazu beiträgt, die Umsetzung gesamtheitlich und gesamtverantwortlich zu steuern.
Leider verpasst man auch die Gelegenheit, in der Strategie darzustellen (oder gar festzulegen), wie man den Menschen und Unternehmen in diesem Land den konkreten Umsetzungsstand der jeweiligen Maßnahmen nahebringen mag. Ein „Staatssekretärausschuss“ klingt, sorry, zwar erst einmal gewaltig wichtig, aber erfüllt nicht die grundsätzlichen Anforderungen an Transparenz gegenüber den wichtigsten Stakeholdern: Den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Weil wieder hinter verschlossenen Türen…
Zudem wurde auch hier eine Chance verpasst, zu zeigen, dass die „Digitalstrategie“ nicht nur ein interner Papiertiger bleibt, sondern für Menschen und Unternehmen in diesem Land gemacht wurde. Die dann auch regelmäßig zur Umsetzung proaktiv informiert und beteiligt werden.