Am 13. Dezember ist die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, kurz IGEL, gestartet. Das Bündnis aus über 30 Partnern, darunter unter anderem Google, Wikimedia, Creative Commons und der Chaos Computer Club, wendet sich gegen ein von der Verleger-Lobby gewünschtes Leistungsschutzrecht für ihre Arbeit und führt detailliert die Argumente für und gegen ein solches Leistungsschutzrecht auf.
Die Gesetzesentwürfe der Verleger, die voraussichtlich Bestandteil der Verhandlungen um den 3. Korb zum Urheberrecht sein werden, sind dabei nicht nur überflüssig sondern sollen auch die Rechte der Allgemeinheit erneut zugunsten der Verwertungsindustrie einschränken. Auch wenn Parteien, zum jetzigen Zeitpunkt, nicht Mitglied des Bündnis werden können, unterstützen wir die Arbeit der IGEL.
Wir sprechen uns dabei mit Nachdruck gegen ein spezielles Leistungsschutzrecht für Presseverleger und damit gegen eine weitere Einschränkung des Informationsraums Internet aus. Die von der Verleger-Lobby angedachten Rechte schränken dabei jeden Nutzer des Internets unverhältnismäßig stark ein, während der Nutzen für den Journalismus insgesamt bezweifelt werden kann. Bereits jetzt haben wir ein ausgeprägtes und restriktives Urheber- und Verwertungsrecht welches Verleger für sich nutzen können.
Stattdessen entscheiden sich die Verlage selbst dafür ihre Erzeugnisse frei und kostenlos zugänglich zu machen, obwohl Bezahlschranken technisch einfach möglich sind und auch die gefürchteten Suchmaschinen wie Google sich durch leicht umsetzbare Maßnahmen aussperren lassen. Abgesehen davon profitieren die Verlage natürlich von den Besuchern, die durch Suchmaschinen auf ihre Webseiten kommen, durch erhöhte Werbemaßnahmen. Ein typischer Fall von «Wasch mich, aber mach mich nicht nass».
Man darf daran zweifeln, inwieweit die Verleger-Lobby die Grundprinzipien des Internets – Verlinkungen, Austausch von Text-Auszügen, Vernetzung – verstanden hat, wenn sie diese Grundlagen als Bedrohung ihrer Existenz ansehen. Anstatt hier mit modernen Geschäftsmodellen den Wirtschaftsraum Internet zu erschließen, sollen überalterte Geschäftsmodelle aus dem letzten Jahrtausend gerettet und zementiert werden.
Gleichzeitig werden die Folgen für Endnutzer, genauso wie für Urheber selbst, völlig vernachlässigt: Ein Leistungsschutzrecht für Verleger würde nicht nur die Grundideen des Internets ad absurdum führen, sondern auch jeden Urheber und jeden Internetnutzer behindern, die darauf achten müssen, inwieweit Zitate, möglicherweise nicht einmal als solche erkannt, die Leistungsschutzrechte von Verlegern betreffen. Nicht nur, dass damit strittig wird, inwieweit man vom Schrankenrecht des Zitierens noch rechtmäßig nutzt oder schon Schutzrechte der Verleger verletzt. Genauso problematisch ist es, dass sich für den Laien vermutlich gar nicht erst nachvollziehen lässt, ob eine einfache Phrase schon unter einem Leistungsschutzrecht an Verleger gebunden ist. Besonders, wenn es um einfache Sätze wie Überschriften oder gar einzelne Wortschöpfungen geht.
Durch diese Unwägbarkeiten, ab wann man sich durch eigene Texte unter Umständen strafbar macht, wird das Zitatrecht – eines der elementaren Rechte, unverzichtbar beim Erwerb von Wissen und auch bei der Erstellung neuer Werke – de facto abgeschafft. Solche Einschränkungen, die zulasten der Gesellschaft sowie der Kreativen einzelne Verwerter stärken sollen, sind daher auf keinen Fall hinnehmbar.
Autor: Bastian Greshake