Die schwarz-gelbe Koalition in Sachsen hat sich nach Informationen der Leipziger Volkszeitung auf eine Änderung am sächsischen Polizeigesetz verständigt. Auf öffentlichen Plätzen und Straßen sollen damit zeitlich beschränkte Alkoholverbote ausgesprochen werden können. Die genauen Regelungen legen hier die Kommunen fest.
Die wichtigere Änderung ist jedoch die mobile automatische Vollerfassung der KFZ-Kennzeichen. So sollen die Daten bei Gefahr für Leib und Leben und in Fällen von Autodiebstahl ausgewertet werden können. „Der dauerhafte und flächendeckende Einsatz ist unzulässig”, heißt es nach Angaben der LVZ jedoch im Gesetz. Auch müssen Daten vor Ort abgeglichen und sofort gelöscht werden, sofern sie unerheblich sind.
Auch die Durchsuchung von Wohnräumen soll bei Entführungen erleichtert werden. Des weiteren soll es möglich werden, dass gewalttätige Lebensabschnittsgefährten für nun mehr 14 Tage aus der Wohnung verwiesen werden. Eine präventive Wohnraumüberwachung soll es auch geben, wird jedoch durch die Regelungen des Bundesverfassungsgerichtes eingeschränkt werden.
Wie alternative Dresdern News recherchierte, war FDP-Rechtsexperte Carsten Biesok, im August noch klar gegen die Pläne des Koalitionspartners CDU. Mittlerweile sieht er aber durch die geplanten Änderungen am Gesetz die Bürgerrechte gestärkt. „Wir wollen die Bürgerrechte stärken und uns nicht von der Terror-Verunsicherung treiben lassen“, betonte Biesok.