Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat kürzlich davor gewarnt, die Frist für die Neuregelung des Wahlrecht ungenutzt verstreichen zu lassen. Das alte Wahlrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Bei der letzten Bundestagswahl wurde es dennoch genutzt, da es eben nicht für nichtig erklärt wurde. Mit einer Frist bis Ende Juni 2011 sollte der Regierung Zeit gegeben werden ein gültiges Wahlrecht auszuarbeiten. Laut Papier könnten die Konsequenzen ziemlich übel sein.
Wenn die nächste Bundestagswahl auf dieser verfassungswidrigen Grundlage stattfinden würde, dann wäre das Bundesverfassungsgericht in der Lage, auf eine Wahlprüfungsbeschwerde hin die gesamte Wahl für ungültig zu erklären. Nach einer annullierten Wahl gäbe es dann keinen Bundestag, und somit auch niemanden der ein neues Wahlrecht verabschieden könnte, auf dessen Grundlage eine verfassungskonforme Neuwahl möglich wäre. Papier hält eine Staatskrise für nicht ausgeschlossen, falls das Bundesverfassungsgericht nicht als eine Art Ersatzgesetzgeber Übergangsregelungen für die nächste Wahl aufstellen sollte. Selbst dieser „milde“ Ausgang wäre eine heftige Ohrfeige und ein beispielloses Armutszeugnis für den Gesetzgeber. Ab dem 30. Juni können Parteien oder Wähler vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sollte der Bundestag bis dahin kein adäquates Gesetz verabschiedet haben.
Quelle: staat.de
Update: Brüderle lehnt rasche Änderung des Wahlrechts ab, denn das Thema sei zu komplex, und würde eben seine Zeit brauchen. Das seit 2008 eigentlich genügend Zeit war, verschweigt er lieber. Quelle: abendblatt.de