Am 04. November 2010 stellte die EU-Kommission ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU vor. Dieses ist Teil der Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, welche damit modernisiert werden soll. Es wird darauf hingearbeitet nach der Sommerpause 2011 eine überarbeitete EU-Datenschutzrichtlinie vorschlagen zu können.
Dieses Gesamtkonzept sieht vor die Rechte eines jeden EU-Bürgers zu stärken. Es soll dabei jeder EU-Bürger die Möglichkeit haben jederzeit einzusehen, welche seiner Daten wie, von wem und zu welchen Zweck gespeichert werden. Weiterhin soll man vor der Speicherung personenbezogener Daten über diese Informationen aufgeklärt werden und dieser dann zustimmen müssen, so das eine Verarbeitung der Daten nur nach freiwilliger Zustimmung möglich ist. Sollte ein EU-Bürger nicht mehr damit einverstanden sein, soll künftig die Möglichkeit der Löschung der eigenen Daten gegeben sein.
Im Moment gibt es Unterschiede in der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie und es ist nicht immer klar wessen Vorschriften wann gelten, dies soll sich ebenfalls ändern sodass für Unternehmen immer die selben Bedingungen gelten. Auch die Datenschutzregelungen für die Zusammenarbeit der Polizei und der Justiz sollen überarbeitet werden. Hier sollen die Daten der einzelnen Personen geschützt werden, auch wenn diese zum Zweck der Strafverfolgung gespeichert sind.
Weiterhin soll sich die EU international für hohe Datenschutzstandards einsetzten und bei der Arbeit mit anderen Staaten das selbe Niveau an Datenschutz verlangen, wie es innerhalb der EU gilt. Als Mitteilung ging dieses Gesamtkonzept dann an das Europäische Parlament und an den Rat der EU welche dann Vorschläge zur Verbesserung dieses Konzeptes machen konnten.
Vor Kurzem meldete sich dann noch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments. Dieser Ausschuss hat am 15. Juni 2011 als Reaktion auf das Gesamtkonzept der EU-Kommission einen Bericht von MEP Axel Voss (EVP) angenommen. Dieser Bericht geht in ein paar Punkten weiter als das Gesamtkonzept der EU-Kommission, ist aber sonst mit diesem auf einer Linie.
So werden strenge und abschreckende Sanktionen bis hin zu strafrechtlichen Folgen von einigen MEPs gefordert, wenn Daten von EU-Bürgern unsachgemäß gebraucht werden oder gar missbraucht werden. Sollten einem Unternehmen Daten gestohlen werden, so soll dieses Unternehmen dazu verpflichted sein alle EU-Bürger, deren Daten gestohlen wurden, sofort darüber zu informieren, damit diese reagieren können und auch von dem jeweiligen Unternehmen entschädigt werden können. Dazu sollen die nationalen Datenschutzbehörden mit mehr Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse ausgestattet werden.
Es wird weiterhin gefordert, dass Unternehmen, die den Zugriff auf Daten von anderen Usern zulassen, standardmäßig mit den höchsten Privatsphäreeinstellungen für ihre User arbeiten. Dieser Bericht ist an die EU-Kommission gegangen und ist dafür gedacht noch Einfluss auf die Vorlage der überarbeiteten EU-Datenschutzrichtlinie zu haben.
Nach der Sommerpause wird die EU-Kommission dann dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU Vorschläge vorlegen, über die diese dann abstimmen werden.
Als Bürger kann man sich an das zuständige Mitglied im Europäischen Parlament wenden und dieses für das Thema sensibilisieren. Bei noch laufenden Konsulationen ist auf dem Web-Angebot der EU-Kommission genau beschrieben, wie man sich zu den einzelnen Konsulationen einbringen kann, jedoch ist es für die Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie schon zu spät, da es bei jeder Konsulation nur einen bestimmten Zeitraum gibt in dem sich der Bürger beteiligen und seine Meinung einbringen kann. Die Frist für diese Konsulation ist leider schon im Januar ausgelaufen.